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Wie man die Lotteriefonds-Millionen besser nutzen könnte

Wie man die Lotteriefonds-Millionen besser nutzen könnte
Für ein buntes Kulturleben im Thurgau, müsste man die Gelder im Lotteriefonds besser verteilen. | © Canva

Seit April haben wir die Geldflüsse aus den kantonalen Glücksspielgeldern untersucht. Zum Abschluss der Serie bündeln wir acht Ideen für eine neue Kulturförderung, die Kulturschaffende nicht als Bittsteller, sondern als Partner versteht. (Lesedauer: ca. 6 Minuten)

Sieht man mal davon ab, dass man bei der Nutzung von Lotteriefonds-Geldern womöglich auch von der Spielsucht mancher Mitmenschen profitiert, dann ist das Instrument ziemlich genial. Seit Jahren fliessen die Gelder zuverlässig. Nicht Politiker:innen entscheiden über die Vergabe, sondern Expert:innen. Es besteht kein Sparzwang, die Mittel sind da und können nicht zweckentfremdet werden. 

Die „Verordnung des Regierungsrates über die Verwendung der Mittel aus dem Lotteriefonds“ nennt insgesamt neun mögliche Verwendungszwecke: Kulturelle Projekte, Infrastrukturen im Kulturbereich, Förderbeiträge an Kulturschaffende, die Kulturstiftung des Kantons Thurgau, Anschaffungen von Kulturgütern, Denkmalpflege, gemeinnützige Projekte (inklusive Sport), Jugendaktivitäten sowie humanitäre Hilfsaktionen. Gäbe es den Lotteriefonds nicht, man müsste ihn erfinden. 

Gleichwohl hat unsere Datenanalyse der vergangenen Wochen auch gezeigt - kein System ist so gut, dass es nicht besser werden könnte. Das fein austarierte Thurgauer Kulturfördersystem zwischen Kulturamt, Kulturstiftung, Kulturpools und den Gemeinden wirkt nicht immer ganz auf der Höhe der Zeit. Wie es besser gehen könnte, schildern wir in diesem abschliessenden Teil unserer Serie zum Lotteriefonds. Das sind unsere acht Vorschläge für eine neue Kulturförderung, die Kulturschaffende nicht als Bittsteller, sondern als Partner versteht. Am Geld kann das nicht scheitern: Aktuell liegen 55 Millionen Franken im Lotteriefonds. 

 

Entwicklung des Lotteriefonds seit 2016.

 

Wie sind die Lotteriefonds entstanden?

Lotterien gab es in der Schweiz schon sehr lange und waren nicht reguliert. Unzählige lokale und regionale Lotterien führten mit der Zeit zu einem richtiggehenden Wildwuchs, Betrügereien und Unterschlagungen waren an der Tagesordnung. Also erliess der Bund im Jahr 1923 das Lotteriegesetz. Darin verbietet er grundsätzlich Lotterien – ausser, sie werden von den jeweiligen Kantonen für wohltätige und gemeinnützige Zwecke durchgeführt. 

1937 gründeten die Kantone die Genossenschaft Interkantonale Landeslotterie (ILL). Die ILL sollte die Landesausstellung von 1939 mitfinanzieren. Daraus wurde dann die heutige Swisslos. Die Swisslos selbst darf keinen Gewinn machen, entsprechend fliessen aktuell jährlich gut 455 Millionen Franken in die jeweiligen kantonalen Lotterie- und Sportfonds, weitere gut 56 Millionen Franken gehen für die direkte Sportförderung an die Stiftung Sportförderung Schweiz.

Welcher Kanton, wie viel Geld bekommt, hängt ab von Einwohnerzahl und Spielquote im jeweiligen Kanton.

1. Daten nutzen, Ungerechtigkeiten ausbalancieren!

Die Datenanalyse hat gezeigt, dass bestimmte Sparten mehr Geld erhalten als andere. Zum Beispiel im Bereich Musik. „Klassische Musik“ wurde zwischen 2013 und 2023 deutlich stärker gefördert (1,9 Millionen Franken) als „Jazz, Rock, Pop, Hip-Hop, World Music“ (1,1 Millionen Franken). Es wurden nicht nur mehr Projekte aus der klassischen Musik gefördert, als Vorhaben aus anderen musikalischen Sparten, die einzelnen Förderungen wurden oft auch besser dotiert. 

Hier könnte eine aktive Kulturpolitik gegensteuern und versuchen, Ungerechtigkeiten auszubalancieren. Zum Beispiel, in dem sie gezielt Förderprogramme für Popmusik entwickelt. Anstatt darauf zu verweisen, dass es nur wenige Gesuche aus dem Bereich gibt, sollte man die Szene aktiv ansprechen und klar über Fördermöglichkeiten informieren. Holschuld der Kulturschaffenden und Bringschuld der Kulturförderinstitutionen sollten sich besser ergänzen und nicht einseitig verstanden werden. 

Ähnliches gilt auch für andere Sparten, die bislang weniger gefördert werden. Literatur und Tanz zum Beispiel. Zumindest im Tanz gibt es auch eine Erfolgsmeldung: Die Kulturstiftung hat in den vergangenen Jahren hier einiges angestossen und der Tanzszene im Thurgau neue Impulse verliehen. Vergleichbare Initiativen kann auch die Literatur vertragen.

 

TanzNetz Thurgau
Impulse für die Tanzszene: Szene aus der Tanzproduktion «Div’in» von Léa Thomens Kompagnie «Horizon-Vertical» im Phönix Theater

2. Trends erkennen: Mehr proaktive Kulturförderung!

Aktive Kulturpolitik heisst auch, Trends frühzeitig zu erkennen, um bei Fehlentwicklungen gegensteuern zu können. Förderprogramm kann man nicht nur für einzelne Sparten, sondern auch für neue Bedürfnisse auflegen. Zum Beispiel beim Thema Räume. Kultur braucht Räume, um sich entfalten zu können. Aber die sind Mangelware. Seit Jahrzehnten beklagen Kulturschaffende diesen Zustand, aber mindestens genauso lange hat sich nichts daran geändert. 

Hieran zu arbeiten, träfe ein Grundbedürfnis vieler Kulturschaffenden. Neben einer Förderung von Räumen für junge Künstler:innen, wäre auch die Einrichtung einer digitalen Raumbörse eine konstruktive Idee, dem Problem zu begegnen. So könnte man jedenfalls Raumanbieter:innen und Kulturschaffende direkt in Kontakt bringen. 

Anderes Thema, aber auch ein akutes Problem, das bislang noch ziemlich unbeachtet ist: Wie gelingt die Umwandlung von ehrenamtlichen zu professionellen Strukturen? Viele Kulturinitiativen und Kulturvereine plagen sich mit dieser Frage, seitdem die Bereitschaft zu Freiwilligenarbeit zurückgeht in der Bevölkerung. Will man diese Vereine retten, braucht es rechtzeitig Strategien und Hilfen bei der Veränderung der Strukturen innerhalb der einzelnen Organisationen. Ansonsten stehen viele dieser Initiativen in den nächsten Jahren vor dem Aus. Spezielle Förderprogramme könnten Kulturvereine hier schulen und unterstützen damit der Generationenwechsel gelingt.

3. Mehr Partizipation: Wie man die Kulturszene stärker einbindet.

Die Rollenverteilung in der Kulturförderung im Thurgau ist bislang sehr klar: Die Kulturschaffenden sind Gesuchssteller:innen, die Förderinstitutionen sind die Gesuchsbewerter:innen. Dazwischen passiert nicht viel. Dabei ist es doch ein starker Wunsch seitens der Kulturschaffenden, hier stärker eingebunden zu werden. Das hätte auch den Vorteil, dass man die Programme viel gezielter auf die Bedürfnisse der Künstler:innen massschneidern könnte. 

Michael Kinzer, früherer Kulturchef in Lausanne und jetzt Direktor der Pro Helvetia hat im Interview mit thurgaukultur.ch erklärt, wie man Partizipation klug und nachhaltig initiieren kann. Er sagt: „Die Kulturverwaltung und die Politik sollte bescheiden bleiben: Wir können nur etwas aufbauen, wenn es der Kulturszene entspricht.“ 

Kinzer rät auch dazu, keine Angst vor Gegenwind zu haben: „Klar, es sind nicht immer leichte Gespräche, weil manche Entscheidungen auch zu Enttäuschungen führen. Aber ganz ehrlich: Wenn wir das nicht zulassen, können wir das mit der Teilhabe gleich lassen.“ Dabei muss man sich immer bewusst machen: Das sind oft Prozesse, die sich über viele Jahre erstrecken. Grundsätzlich sollten Verwaltung und Politik agil bleiben, um auf Bedürfnisse der Kulturszene reagieren zu können.

 

Rät zu mehr Mut bei Partizipationsprozessen: Michael Kinzer, Direktor der Stiftung Pro Helevetia. Bild: zVg

4. Mehr Zukunft wagen!

Betrachtet man die Datenanalyse genau, dann fällt auf: Es floss bislang viel mehr Geld in die Vergangenheitsbewältigung als in die Zukunftsgestaltung. Um es konkret zu machen: Im untersuchten Zeitraum wurde der Bereich „Geschichte/Archäologie“ sowie die „Historischen Sammlungen“ mit erheblichen Summen gefördert. Besonders die Aufarbeitung und Erinnerung an die Psychopharmakaforschung in Münstleringen hat davon profitiert: 750’000 Franken gingen an die wissenschaftliche Aufarbeitung, zusätzlich gab es 250’000 Franken für die Errichtung eines Erinnerungszeichens an der Klinik.

Die Pflege der Historischen Sammlungen wurde ebenfalls mit Mitteln aus dem Lotteriefonds unterstützt: Zum Beispiel die Inventarisierung der Ethnografischen Sammlung des Historischen Museums Thurgau (814’800 Franken), die Erforschung der Thurgauer Glasmalereien und ihres kulturhistorischen Hintergrund (480’000 Franken), sowie der Neubau der Remise der Stiftung Museumsbahn Stein am Rhein Etzwilen-Hemishofen-Ramsen & Rielasingen-Singen (300’000 Franken). Schon klar: Das hat alles seine Berechtigung. Aber es sagt auch ein bisschen was über die Haltung im Thurgau aus. Wir blicken lieber zurück als nach vorne. 

Dabei könnte man doch angesichts der zur Verfügung stehenden Summen im Lotteriefonds das eine tun, ohne das andere zu lassen. Zum Beispiel, in dem man mehr Formate unterstützt, die sich mit gegenwarts- oder zukunftsrelevanten Fragen auseinandersetzen. Zum Beispiel ein Festival, das hinterfragt wo der Kanton bei gesellschaftlichen Megatrends wie Individualisierung, Globalisierung, Ökologie und Geschlechtergerechtigkeit steht. 2021 hatten sich Christine Müller Stalder und Thomas Studer mit einem solchen Projekt bei dem Kulturstiftungs-Wettbewerb „Ratartouille“ beworben. Damals unterlag die Idee im Zuschauer-Voting. Warum nicht einen neuen Anlauf versuchen jetzt?

 

Wer entscheidet über die Gelder im Lotteriefonds?

Über die Vergabe der Mittel wird mit Hilfe eines mehrstufigen Verfahrens entschieden. Der Regierungsrat entscheidet über die Entnahme aus dem Lotteriefonds bei Beiträgen von über 20'000 Franken bis zu einmalig 3 Millionen Franken und über die Gewährung von neuen, jährlich wiederkehrenden Beiträgen bis zu 1 Million Franken. Alles was darüber hinaus geht, liegt dann in der Entscheidung des Kantonsparlaments, also dem Grossen Rat. Ab Beiträgen von mehr als 200'000 Franken ist zudem die Stellungnahme der Kulturkommission einzuholen.

Bei Gesuchen bis 40'000 Franken gilt: Das Kulturamt entscheidet gestützt auf Stellungnahmen von Fachreferentinnen und Fachreferenten über Beiträge bis zu 20'000 Franken, das Departement für Erziehung und Kultur bis 40.000 Franken. 

Grundsätzlich verwaltet das kantonale Kulturamt den Lotteriefonds. Das Amt kümmert sich um Förderbeiträge für Projekte von Veranstaltern, Vereinen und Institutionen. In den vergangenen Jahr bearbeitete das Team im Schnitt rund 600 Anträge. Fast drei Viertel davon wurden übrigens positiv bewertet. Die Erfolgschance ist also hoch.

Die Kulturstiftung hingegen, selbst durch den Lotteriefonds finanziert, vergibt Werk- und Projektbeiträge für das zeitgenössische professionelle Kulturschaffen im Kanton. Sie initiiert auch selber Projekte. Eine doppelte Förderung ist dabei ausgeschlossen.

5. Teuerungen ausgleichen durch höhere Fördersummen.

In den vergangenen Jahren ist das Leben an allen Ecken und Enden teurer geworden. In den Summen der Kulturförderung macht sich das allerdings kaum bemerkbar, wie unsere Datenanalyse gezeigt hat. Obwohl die Zahl der Projekte seit 2013 stark gestiegen ist, ist die ausgeschüttete Summe kaum gestiegen. Während 2013 beispielsweise knapp 3,1 Millionen Franken investiert wurden, waren es 2023 mit 3,2 Millionen Franken nur unwesentlich mehr. 

Umgerechnet bedeutet das: Projekte, die 2013 gefördert wurden, erhielten im Schnitt 10'446 Franken. 2023 lag dieser Wert nur noch bei 7'231 Franken. Angesichts der Teuerungen in vielen Lebensbereichen sollten die Fördersummen hier auch den neuen Realitäten angepasst werden. Auch um Selbstausbeutung zu vermeiden und Aspekte wie soziale Absicherung für Kulturschaffende stärker zu berücksichtigen.

 

Wenn das Leben überall teurer wird, muss sich das auch in der Kulturförderung widerspiegeln. Bild: Canva

6. Wo noch Luft nach oben ist: Der Thurgau im kantonalen Vergleich.

Die gute Nachricht ist: In den vergangenen Jahren sind die Ausgaben für Kultur im Thurgau leicht, aber doch kontinuierlich gestiegen. Und trotzdem: Im gesamtschweizerischen Vergleich hinkt der Kanton immer noch hinterher. Für ein dauerhaft blühendes und attraktives Kulturleben sind mehr Investitionen notwendig.

Nach Zahlen des Bundesamt für Statistik aus dem Jahr 2021 (aktuellere gibt es derzeit nicht) liegt der Thurgau mit knapp 28 Millionen Franken (Staatshaushalt plus Lotteriefonds) nur auf Platz 18 bei den Kulturausgaben (siehe Grafik). Zum Vergleich: Der Nachbarkanton St.Gallen gibt mit 57 Millionen Franken mehr als doppelt so viel aus für sein Kulturleben.

Allerdings sind diese Zahlen etwas verzerrend, weil die Kantone unterschiedlich strukturiert und verschieden stark bevölkert sind. Deshalb ist die Zahl der Pro-Kopf-Ausgaben, also wie viel Franken investiert der Kanton pro Einwohner, oft aufschlussreicher.
Mit 98 Franken pro Einwohner unterstützt der Thurgau seine Kultur (2021) und liegt damit in Reichweite zum Nachbarn aus St. Gallen (111 Franken). Schaffhausen berappt 74 Franken pro Kopf für sein Kulturleben. Basel-Stadt liegt in der Rangliste unangefochten vorne mit fast 984 Franken pro Einwohner. Zürich liegt bei 120 Franken pro Einwohner.

 

 

7. Mehr Offenheit: Warum eine einfachere Gesuchstellung notwendig ist.

Wer hat, dem wird gegeben. Nach diesem Motto funktioniert Kulturförderung viel zu oft. Denn: Wer es versteht, Gesuche zu schreiben, dem wird es viel eher gelingen Gelder zu bekommen als jemand, der sich schwer damit tut, seine künstlerischen Postion zu beschreiben. Julian Fitze von der ig kultur ost hat das im Gespräch mit thurgaukultur.ch ganz treffend beschrieben: „Im Moment ist es so, dass die die wissen, wie man solche Anträge schreibt, profitieren, diejenigen, die darin aber nicht so erfahren sind in der Antragstellung, fallen aus dem Raster. Oder trauen sich erst gar nicht Gesuche zu stellen, weil es zu kompliziert und aufwändig ist.“ 

Dass eine gute Vernetzung mit dem Kanton und Expertise in der Formulierung von Gesuchen hilfreich sein können, hat auch unsere Datenanalyse gezeigt. So war zum Beispiel die Stiftung Napoleon III. mit zwei Gesuchen sehr erfolgreich: 2018 und 2022 gab es insgesamt 825’000 Franken für die Wiederherstellung des Schlossparks am Arenenberg. Hier zahlt sich vermutlich auch aus, dass im Stiftungsrat erfahrene und gut vernetzte Menschen sitzen, die wissen, wie man ein Gesuch formulieren muss.

Kulturamtsleiter Philipp Kuhn rät allen Gesuchssteller:innen das Gespräch mit dem Kulturamt zu suchen. Er sagt: „Wir fördern professionell und kriterienbasiert. Diese sind für alle Interessierten zugänglich. Darüber hinaus beraten wir auch auf Anfrage. Mein Tipp für alle Kulturschaffenden ist also: Website besuchen, Förderrichtlinien anschauen, bei allfälligen weiteren Fragen anrufen.“ 

8. Mehr Ressourcen fürs Kulturamt und die Kulturstiftung.

Will man die oben genannten Punkt 1 bis 7 umsetzen, ist Punkt 8 zwingend: Das kantonale Kulturamt braucht mehr Ressourcen, wenn es die Mittel aus dem Lotteriefonds nicht nur verwalten, sondern damit auch eine spannende Thurgauer Kulturlandschaft gestalten soll. Anstatt hier zu sparen, sollte der Kanton das Kulturamt stärken, um eine aktivere Kulturpolitik zu ermöglichen. Alternativ könnte er auch die Kulturstiftung besser ausstatten und weitere Aufgaben dorthin übertragen. Ganz gleich, wie man sich entscheidet: Ohne strukturelle Veränderungen, wird sich die Lage der Kultur im Thurgau nicht nachhaltig verbessern.

 

Transparenz-Hinweis: Kulturamtsleiter Philipp Kuhn ist qua Amt auch im Verwaltungsrat der Thurgau Kultur AG. Er vertritt dort den Kanton Thurgau, als einen von zwei Aktionär:innen der gemeinnützigen AG. Die Kulturstiftung des Kantons Thurgau ist die zweite Aktionärin. Redaktionell ist thurgaukultur.ch unabhängig von beiden Aktionärinnen. Weitere Details zur Struktur und Finanzierung von thurgaukultur.ch gibt es hier und hier.

Der Millionencheck: Unsere aktuelle Serie

1. Der Lotteriefonds im Millionen-Check: Eine Gesamtübersicht und Einführung
.
2. Blick in einzelne Sparten: Was kann man daraus lernen?
3. Wer profitiert von den Leistungsvereinbarungen besonders?

4. Und jetzt? Wir bündeln die Reaktionen auf unsere Datenanalyse

5. Konstruktiver Blick nach vorne: Wie könnte man die Millionen noch besser einsetzen?
 
Alle Beiträge der Serie werden wir in unserem Themendossier zum Lotteriefonds bündeln. Du findest es hier.

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