von Brigitta Hochuli, 22.12.2011
Walter-Fest und Kultur: Antworten zur Vergabepraxis

Die Thurgauer Regierung hat ihren Griff in den Lotteriefonds zur Finanzierung der Wahlfeier gelockert. Amtchef René Munz antwortet detailliert auf die Kritik.
Brigitta Hochuli
Im Blog von thurgaukultur.ch und in Leserbriefen an die „Thurgauer Zeitung“ äussern Kulturschaffende und Bürger und Bürgerinnen ihr Unverständnis über die Lotteriefonds-Finanzierung des Festes für den Thurgauer Nationalratspräsidenten Hansjörg Walter. Wir haben bei Kulturamtchef René Munz nachgefragt.
Entscheid präzisiert
Zum Wahlfest Walter könne er nur soviel sagen, dass die Finanzierungsart ein Entscheid des Regierungsrates gewesen sei, erklärt René Munz. Dieser Entscheid sei gestern Mittwoch aber geändert worden:
"Der Regierungsrat hat seinen Entscheid vom 3. Mai 2011 betreffend Finanzierung der Feierlichkeiten zum Nationalratspräsidium von Hansjörg Walter präzisiert. Die Kosten für die Anlässe vom 5. und 7. Dezember 2011 – maximal 290‘000 Franken – werden zu zwei Dritteln durch allgemeine Staatsmittel zu Lasten der Laufenden Rechnung und zu einem Drittel aus dem Lotteriefonds finanziert. Da ein massgeblicher Teil der Kosten beim kulturellen Teil anfallen, rechtfertigt sich eine Mitfinanzierung durch den Lotteriefonds."
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„Stimmt es, dass immer weniger Lotteriefonds-Geld für immer mehr Antragssteller aus dem Kulturbereich gesprochen wird, und dies erst noch innerhalb immer längerer Frist?“, haben wir den Kulturamtchef zu den geäusserten Kritikpunkten gefragt.
Zur Transparenz
Die Vergabepraxis werde sehr transparent im Kulturkonzept deklariert, betont Munz. Sie sei auf der Homepage (www.kulturamt.tg.ch > Kulturförderung/Kulturkonzept > "Finanzen") abrufbar. Dort würden auch sämtliche Entscheide über Lotteriefondsbeiträge publiziert. Zudem werde die entsprechende Liste jährlich auch von swisslos veröffentlicht.
Zur Anzahl der Gesuche
Die Zahl der Gesuche an den Lotteriefonds habe sich in den letzten zehn Jahren etwa verdoppelt (von circa 220 auf circa 400 bis 450).
Zu den Ausgaben
Der Kulturstiftung des Kantons Thurgau stünden, so Munz, mehr Mittel zur Verfügung und über das Kulturamt würden seit ein paar Jahren gegen 2 Millionen Franken für Projektbeiträge und etwa 1,5 Millionen Franken für Leistungsvereinbarungen aus dem Lotteriefonds vergeben.
Zu den Fristen
„Dass wir für Entscheide über Beiträge aus dem Lotteriefonds in der Regel ein bis zwei Monate brauchen, ist vergleichbar mit andern Kantonen oder Stiftungen“, sagt Munz. Manchmal gehe es schneller, manchmal dauere es länger. Das sei unter anderem auch von der Qualität der Gesuche abhängig, die sehr oft völlig unzureichend dokumentiert seien. Hinzu komme die Abhängigkeit auch von den Rückmeldungen der Fachleute, welche zu den Gesuchen Stellungnahmen abgeben müssten.
Zur Effizienz
„Wer es schneller möchte, den möchte ich darauf hinweisen, dass der Kanton Thurgau stolz ist auf die kostengünstigste Verwaltung aller Kantone“, sagt Kulturamtchef René Munz wörtlich. Das habe selbstverständlich auch Auswirkungen auf die personellen Ressourcen und entsprechend auf die Arbeitskapazität. „Ineffizienz kann man dem Kulturamt mit Sicherheit nicht vorwerfen - und sicher auch nicht Intransparenz.“
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Hier geht's zu weiteren Fragen zu Kultursparmassnahmen im Interview mit Kulturamtchef René Munz.

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- Kulturpolitik
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