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Corona: Jetzt müssen auch Museen schliessen

Corona: Jetzt müssen auch Museen schliessen
Stiller Winter: Mindestens bis 22. Januar müssen alle Kulturbetriebe schliessen. Ab Dienstag auch die Museen. | © Canva

Nun kommt er doch noch - der Lockdown light. Nach den Theatern und Kinos müssen ab 22. Dezember auch die Museen und die Restaurants schliessen. Ein Überblick über die neuen Corona-Regeln für das Kulturleben.

Nach den Theatern, Kinos, Clubs und Konzerthäusern müssen ab 22. Dezember jetzt auch die Museen schliessen. Das gesellschaftliche Leben wird in der Schweiz kurz vor den Feiertagen runtergefahren. Das hat der Bundesrat an einer Medienkonferenz am 18. Dezember bekannt gegeben.

Neben den Kulturhäusern müssen nach den neuen Vorgaben auch die Restaurants schliessen. Für die Festtage gibt es keine Ausnahmen. Offen bleiben dürfen nur Betriebskantinen, Schulkantinen sowie die Restauration für Hotelgäste. Takeaway-Angebote und Lieferdienste bleiben allerdings erlaubt. 

Ein Satz von Alex Meszmer, Geschäftsleiter Suisseculture, aus dem Juli 2020 bleibt hochaktuell: „Die Kulturbranche wird länger von der Krise betroffen sein als alle anderen Branchen und sie wird nach dieser Krise nicht mehr dieselbe sein.“

Alle Massnahmen im Überblick

 

Gottesdienste bleiben erlaubt, aber nur ohne Gesang

Öffentliche Veranstaltungen werden grundsätzlich verboten, lediglich Gottesdienste (bis zu 50 BesucherInnen), Beerdigungen, politische Kundgebungen sowie Versammlungen der Legislative bleiben erlaubt. Proben dürfen nur noch maximal fünf Personen miteinander, das Singen jenseits der Familie war ohnehin bereits verboten. Kulturelle Aktivitäten bleiben in Kleingruppen möglich. Veranstaltungen mit Publikum bleiben verboten. Kulturelle Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin erlaubt.

Die Läden dürfen offen bleiben, die Einschränkungen der Öffnungszeiten bleiben aber bestehen: Die Läden müssen zwischen 19 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben.Alle jetzt geltenden Regeln laufen zunächst bis zum 22. Januar. Anfang Januar will der Bundesrat erneut beraten.

Tipps gegen die Feiertags-Langeweile

Wem über die Weihnachtstage also langweilig ist, der hat zwei Möglichkeiten: Entweder auf digitale Kulturangebote zurückgreifen. Zum Beispiel unsere digitalen Lesungen von Ulrike Almut Sandig, Tilo Krause, Usama Al Shahmani, Tabea Steiner oder Laura Vogt anhören.

Oder, verrückte Idee, mal wieder selbst ein Buch lesen. Tipps dazu findet ihr auch bei uns: Welche Debütromane in diesem Jahr zum Beispiel besonders lesenswert sind, haben wir euch in unsere Debüt-Serie aufgeschrieben. Alle Texte dazu findet ihr hier.

 

 

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