von Brigitta Hochuli, 21.11.2013
Kunstmuseum: Neue Irrwege?

In der Sitzung des Thurgauer Grossen Rats geht es am 4. Dezember nach einem Jahr erneut um die Sanierung und den Erweiterungsbau des Kunstmuseums. In zwei Einfachen Anfragen und einem Leserbrief stellen Kantonsräte weitere Fragen.
Brigitta Hochuli
SP-Kantonsrat und Architekt Peter Dransfeld aus Ermatingen findet auch beim zweiten Anlauf „vieles ungelöst“. Unter dem Titel „Neue Irrwege zum Kunstmuseum?“ moniert er zudem für den Neubau Kosten von 1200 Franken pro Kubikmeter, was dem Doppelten von anderen Kantonsbauten entspreche und für die Sanierung 680 Franken, was mehr sei, als mancher Neubau koste. Auch das „Honorar“ von 580‘000 Franken scheint ihm „nur für eine Machbarkeitsstudie und ein Vorprojekt“ zu hoch. Zu weiteren 218‘000 Franken für die Architekten fragt sich Dransfeld, ob die Übernahme dieser Leistungen durch den Kanton nicht erneut widerrechtlich seien. Oberstes Ziel, begründet er seine Anfrage, müsse auch im Sinn der Baukultur ein professionelles Vorgehen sein, „sodass sich Bevölkerung und Fachwelt nach den entstandenen Pannen voll und ganz mit Museum identifizeiren können“. Denn der Wunsch nach neuen Museumsräumen in Ittingen sei berechtigt.
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SVP-Kantonsrat Urs Martin befasst sich in seiner Anfrage mit „den Kompetenzen des Regierungsrates bei der Vergabe von Lotteriegeldern“. Die 11,3 Millionen Franken, die dieser aus dem Lotteriefonds entnehmen wolle, sind seines Erachtens nicht verfassungskonform, da Führung und Bau eines Kunstmuseums grundsätzlich aus allgemeinen Staatsmitteln bestritten werden müssten. Trotz Ausnahmeregelung im Lotteriefondsgesetz widerspreche das Vorhaben dem Bundesgesetz. Zu dieser und anderen rechtlichen Fragen will Martin wissen, ob der Regierungsrat bereit sei, sie einen externen Juristen abklären zu lassen und ob dieser bei Annahme der Vorlagen vom 4. Dezember, die Beträge „der in der Verfassung obligatorisch vorgeschriebenen Volksabstimmung“ unterstelle.
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SP-Kantonsrat Peter Gubser fordert in einem Leserbrief einen „Neustart für Kunstmuseumserweiterung“. Wörtlich schreib er:
„Vor genau einem Jahr hat der Regierungsrat seinen Antrag auf Renovation und Erweiterung des Kunstmuseums in Ittingen kurzfristig vor der Beratung im Grossen Rat zurückgezogen. Er wollte so eine Niederlage vermeiden. Zwischenzeitlich hat eine Untersuchung ergeben, dass es bei der Vergabe der Aufträge nicht mit rechten Dingen zugegangen ist.
Ein Jahr später bringt die Regierung nun exakt das gleiche Projekt. Lediglich die Vergabe der zukünftigen Aufträge ist anders geregelt. Man wolle die bereits getätigten Projektausgaben nutzen. Da wird auf „wackeligem“ Grund weitergebaut, um das Gesicht nicht zu verlieren. Es bleibt bei einem Projekt einer Architektin mit persönlichen Beziehungen zum Stiftungsrat, die den Auftrag ohne Wettbewerb erhalten hat. Da ist es kein Wunder, wie wenig die Gestaltung überzeugen und wie überteuert dieses Projekt ist. Der m3-Preis ist mit 1'230.- Fr. rund doppelt so teuer wie bei anderen Kantonalen Bauten. Der geplante Erweiterungsbau ist so zwischen die 1983 wiedererbauten Kartäuserhäuschen und der Umfassungsmauer eingeklemmt, dass weniger als einen Meter vor den Fenstern der geschützten Häuschen eine Wand errichtet wird und ein für Skulpturen bestens nutzbarer Aussenraum zerstört wird.
Es braucht einen Neuanfang. Der Standort in Ittingen muss nochmals zur Diskussion stehen. Das ist auch aus denkmalpflegerischer Sicht möglich. Es braucht einen Architekturwettbewerb, damit ein gutes Projekt realisiert werden kann, das mit den Staatsfinanzen haushälterisch umgeht. Die bereits getätigten Auslagen für grosszügige Honorarzahlungen dürfen nicht zur Begründung für weitere und viel grössere unnütze Auslagen herbeigezogen werden. Ausserdem entgeht man so einer rechtlich zweifelhaften Situation.“

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