von Michael Lünstroth・Redaktionsleiter, 16.03.2018
Lobbyarbeit im Stillen
Von ihr gehört hat man schon mal, aber was genau macht eigentlich die Kulturkommission des Kantons? Eine Annäherung an ein einflussreiches Gremium, das selten im Rampenlicht steht.
Die Kulturkommission - was genau ist das eigentlich?
Die Kulturkommission ist das älteste Kulturfördergremium des Kantons. 1963 wurde sie als „Kommission zur Förderung der Bildenden Kunst“ gegründet. In ihrer jetzigen Form gibt es sie seit 1994. In ihren Anfängen hatte sie mehr Aufgaben als heute. Mit dem Start der Kulturstiftung 1991 und insbesondere der späteren Gründung des kantonalen Kulturamtes hat sie die meisten Aufgaben an diese Institutionen abgegeben.
Was macht diese Kommission?
Heute hat sie vor allem eine beratende Funktion - für das Departement für Erziehung und Kultur sowie den Regierungsrat. „Sie befasst sich mit dem kulturellen Schaffen im Kanton und mit relevanten Themen der Kulturpolitik und der Kulturförderung“, heisst es in der Geschäftsordnung der Kommission. In der Regel reagiert sie auf Beratungsanfragen aus Departement und Regierung. Dann kann sie auch Stellung nehmen zu kulturpolitischen Grundsatzfragen oder Gesetzen und Verordnungen, die Kulturförderung und Kulturpflege betreffen. Zudem schlägt die Kommission auch jedes Jahr dem Regierungsrat jeweils zwei Kandidaten für den Thurgauer Kulturpreis vor. Die jetzt fest gelegte Vereinbarung zu Kunst am Bau, geht auch auf eine Initiative der Kulturkommission zurück. Einmal im Jahr erstattet die Kommission Bericht über ihre Tätigkeit und den Kulturbetrieb im Kanton an das Departement für Erziehung und Kultur. Thematische Schwerpunkte behandelt sie in vier Arbeitsgruppen: Kulturlobby, Mitberichte an das Departement/die Regierung, Vernetzungstag sowie Kunst und Bau
Wer sitzt in der Kommission?
Die Kulturkommission besteht aus maximal neun Mitgliedern. In der Regel ist es eine Mischung aus Kulturvermittlern, Kulturschaffenden, Politikern und Kulturliebhabern. Auch die einzelnen Regionen des Kantons sollen so gut es geht abgedeckt sein. Aktuell sitzen in der Kommission: Kurt Egger, Brigitta Hartmann, Simone Keller, Andreas Müller, Jacqueline Müller, Andrea Röst, Peter Stamm, Cornelia Zecchinel und der Präsident Hans Jörg Höhener. Für die Arbeit in der Kommission erhalten die Mitglieder Sitzungsgelder. Im Jahr finden nach Angaben von Hans Jörg Höhener etwa 4 bis 5 ordentliche Sitzungen statt. Daneben wird von Kommissions-Mitgliedern erwartet, dass sie regelmässig kulturelle Veranstaltungen im Kanton besuchen, um die Lage der Thurgauer Kultur realitätsgerecht beschreiben zu können. Die aktuelle Kommission ist bis 2020 konstituiert, es gibt aber keine fest geschriebene maximal Amtszeit. „Es zählt auch zu den Aufgaben des Präsidenten, die Mischung des Gremiums im Auge zu behalten, es liegt auch an ihm, auf eine kontinuierliche Erneuerung der Kommission zu achten“, erklärt Hans Jörg Höhener. In die Kommission selbst werde man durch den Regierungsrat gewählt, Mitglieder werden dafür vorgängig vom Kommissionspräsidenten angefragt. „Wir achten auch darauf, dass immer wieder jüngere Leute dazu kommen“, so Höhener. Der Präsident selbst ist seit 2009 Mitglied der Kulturkommission, seit 2013 leitet er das Gremium.
Welchen Einfluss hat die Kulturkommission?
Der Einfluss ist nur bedingt direkt, er ist eher informell. Die Kulturkommission hat schliesslich satzungsgemäss lediglich eine Beratungsfunktion. Sie hat aber auch die Möglichkeit eigene Anträge gegenüber Departement und Regierungsrat einzubringen. Präsident Hans Jörg Höhener versteht die Kommission da auch als aktives Gremium: „Wir sind zwar 'nur' ein beratendes Milizgremium, wollen uns aber auch aktiv einbringen“, sagt Höhener. Gleichwohl wirkt die Kommission eher im Stillen. Das liegt zum Teil auch an der Geschäftsordnung, denn dort ist nieder geschrieben, dass die Kommission ihre Anliegen nur „mit Genehmigung des Chefs oder der Chefin des Departements für Erziehung und Kultur (…) in der Öffentlichkeit vertreten“ darf. Trotzdem vertrete die Kommission ihre Anliegen intern selbstbewusst, ist Präsident Höhener überzeugt: „Man muss die Politiker auch in die Pflicht nehmen, dass sie sich um die Pflege der Kultur kümmern.“ Auch bei Geldern aus dem Lotteriefonds redet die Kommission seit diesem Jahr mit: Bei Gesuchen ab 200.000 Franken gibt sie eine eigene, unabhängige Stellungnahme zum Antrag ab.
Wie laufen die Entscheidungen über den jährlichen Kulturpreis?
Die Kulturkommission schlägt dem Regierungsrat jedes Jahr jeweils zwei Kandidaten für den Kulturpreis vor. In der Kommission gibt es eine Liste mit 5 bis 10 Namen potenzieller Preisträger und Preisträgerinnen. Vorschläge können von Kommissions-Mitgliedern kommen, aber auch von aussen. „Diese Liste wird jedes Jahr aktualisiert“, erklärt Hans Jörg Höhener. Sie ist nicht öffentlich. Nach Diskussion in der Kommission („am Anfang sind wir uns nie einig, dann ringen wir relativ lange um eine Lösung“) gehen dann zwei Vorschläge an den Regierungsrat. „Diese Auswahl ist eine der edelsten und zugleich herausforderndsten Aufgaben der Kommission“, sagt Höhener. Die Kommission sei bei der Vergabe relativ offen und vertrete einen breiten Kulturbegriff. „Der Kulturpreis soll kein Schulterklopfen sein, er soll Ansporn sein, weiter auf hohem Niveau zu arbeiten“, erklärt der Kommissions-Präsident. Der mit 20.000 Franken dotierte Preis könne für die Ausgezeichneten auch die Möglichkeit bieten, sich vollständig auf das professionelle Kulturschaffen zu konzentrieren. “
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