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«Falsch gespart»: Kritik am Sanierungs-Stopp

«Falsch gespart»: Kritik am Sanierungs-Stopp
Bleibt auf weitere Jahre schwer zugänglich für Menschen mit Behinderung: das Schloss Frauenfeld. Es ist der Standort des Historischen Museums Thurgau. (Burg und Rathaus (rechts) von Frauenfeld. Links: Kuppel des Postgebäudes) | © Von Roland Zumbuehl - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=16726715

Pro Infirmis kritisiert den Entscheid des Regierungsrats, das Schloss Frauenfeld vorerst nicht barrierefrei zu machen. Damit würden Menschen mit Behinderung vom Historischen Museum ausgeschlossen. (Lesedauer: ca. 2 Minuten)

Als sie Nachricht von der aufgeschobenen Sanierung am Schloss Frauenfeld und dem darin sitzenden Historischen Museum des Kantons Thurgau erfahren habe, da habe sie schon erstmal schlucken müssen, bekennt Jutta Röösli. Sie ist kantonale Geschäftsleiterin bei Pro Infirmis. Das ist die Dachorganisation für Menschen mit körperlichen, kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen in der Schweiz. Sie führt Beratungsstellen und vertritt die Interessen beeinträchtigter Menschen auf politischer Ebene.

Im Gespräch mit thurgaukultur.ch sagt Jutta Röösli: „Ich bedauere die Entscheidung des Regierungsrats sehr. Eine grosse Gruppe von Menschen hätten von dieser Sanierung des Schloss Frauenfeld profitiert. Es geht dabei nicht nur um Menschen im Rollstuhl, sondern auch um ältere Menschen, die nicht mehr so gut zu Fuss sind.“ Was sie daran besonders treffe, sei die Tatsache, „dass nun wieder ausgerechnet bei jenen Menschen gespart wird, die oft am Rand der Gesellschaft stehen“, so Röösli weiter.

 

„Die Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden ist rechtlich vorgegeben und sollte heute selbstverständlich sein. Dass dies offenbar in der Politik immer noch nicht gezielt und konsequent gemacht wird, zeigt wie zäh die Debatte über Inklusion im Thurgau ist.“

Jutta Röösli, Geschäftsleiterin bei Pro Infirmis Thurgau

Die Entscheidung des Regierungsrats führe nun dazu, dass diese Randständigkeit zementiert werde. „Menschen mit Behinderung sind ohnehin oft vom kulturellen Leben ausgeschlossen. Dass dieser Zustand nun ausgerechnet beim kantonalen Historischen Museum weiter anhalten soll, finde ich extrem bedauerlich“, erklärt die Pro-Infirmis-Geschäftsstellenleiterin. Ende September hatte der Regierungsrat im Rahmen seiner Haushaltsplanungen bekannt gegeben, dass die lange geplante Sanierung des Schlosses Frauenfeld aus Spargründen um vier Jahre verschoben werden soll.

Dabei hatte das Sozialamt des Kantons Thurgau erst im vergangenen Jahr auf die schwierige Situation von Menschen mit Behinderungen hingewiesen: „Der Bericht verdeutlicht, dass sich Menschen mit Behinderung in ihren konkreten Lebenssituationen in der Gesellschaft noch nicht oder nicht ausreichend wahr- und ernstgenommen fühlen. Der Anspruch als gleichberechtigtes Mitglied der Gesellschaft die gleichen Rechte und Möglichkeiten zu erhalten, bleibt weiterhin nur partiell verwirklicht“, heisst es unter anderem im Grundlagenbericht zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-Behindertenrechtskonvention) im Kanton Thurgau vom 3. November 2023.

Eine UNO-Konvention macht klare Vorgaben

Dieses Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist in der Schweiz 2014 in Kraft getreten. Mit ihrem Beitritt zum Übereinkommen verpflichtet sie sich, Hindernisse zu beheben, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, sie gegen Diskriminierungen zu schützen und ihre Inklusion und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern. In der Spardebatte innerhalb des Regierungsrats spielte dies aber offenbar keine Rolle.

 

Die Grafik zeigt den Anteil der Bevölkerung im Thurgau mit Einschränkungen bei gewöhnlichen Aktivitäten. Quelle: Sozialamt Kanton Thurgau

Mehr als jeder Fünfte im Kanton ist betroffen

Und das obwohl die Zahl der Betroffenen hoch ist. In der Schweiz leben laut dem Amt für Statistik rund 1,8 Millionen Menschen mit einer Behinderung, das sind etwa 22 Prozent der Gesamtbevölkerung. In der Ostschweiz liegt der Anteil mit 23,5 Prozent sogar noch höher. Für den Thurgau gibt es nur vergleichsweise alte Daten aus dem Jahr 2017. Demnach sind 22.6 Prozent der Bevölkerung aufgrund ihres Gesundheitszustands eingeschränkt bei gewöhnlichen Aktivitäten und zusätzliche 4.2 Prozent sind stark eingeschränkt.

Auch angesichts solcher Zahlen sei der Entscheid des Regierungsrats zum Sanierungsstopp am Schloss Frauenfeld kaum nachvollziehbar, findet die Thurgauer Pro-Infirmis-Geschäftsleiterin Jutta Röösli: „Die Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden ist rechtlich vorgegeben und sollte heute selbstverständlich sein. Dass dies offenbar in der Politik immer noch nicht gezielt und konsequent gemacht wird, zeigt wie zäh die Debatte über Inklusion im Thurgau ist.“

Kritik an den Plänen des Regierungsrats war zuletzt auch schon vom Verein Muse.TG gekommen: „Museen leisten der Gesellschaft einen grossen Dienst, Sparmassnahmen hier sind ein Denkfehler“, hatte Vereinspräsidentin Dorena Raggenbass gegenüber thurgaukultur.ch erklärt. 

 

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