von Michael Lünstroth・Redaktionsleiter, 08.02.2021
Hoffnung auf schnellere Hilfen

Ab sofort können Kulturschaffende und Kulturunternehmen im Thurgau ihre Corona-Hilfen online beantragen. Auch sonst will der Kanton die Gesuche vereinfachen. Damit das Geld schneller da ankommt, wo es gebraucht wird. (Lesedauer: ca. 2 Minuten)
In den vergangenen Monaten mussten Kulturschaffende oft lange auf ihre beantragten Corona-Ausfallentschädigungen warten. Das lag unter anderem an bürokratischen Hürden und notwendigen Abstimmungen zwischen verschiedenen Ämtern. Das soll in Zukunft einfacher werden.
So soll es ein vereinfachtes Verfahren für die Kulturschaffenden geben, die weniger als 60 Franken Taggeld Erwerbsausfall erhalten. Hier sollen die Kantone künftig direkt und ohne Berücksichtigung weiterer staatlicher Covid-Ersatzleistungen eine Ausfallentschädigung ausrichten können.
„Dies bedeutet für alle Beteiligten sehr viel weniger Bürokratie und wir können jeweils viel schneller Entscheide treffen.“
Martha Monstein, Leiterin Kulturamt Thurgau
Ein Vorteil für alle Beteiligten, findet die Thurgauer Kulturamtschefin Martha Monstein: „Die Kulturschaffenden müssen in Zukunft nicht mehr auch noch bei der AHV/SVZ oder bei Suisseculture sociale eingeben, sondern es genügt, wenn sie nur noch bei uns eingeben. Dies bedeutet für alle Beteiligten sehr viel weniger Bürokratie und wir können jeweils viel schneller Entscheide treffen und müssen nicht warten auf die Entscheide der AHV/SVZ, die zum Teil sehr lange dauern.“ So soll das Geld künftig schneller bei den Kulturschaffenden ankommen.
Neu ist auch, dass die Zeiträume für Gesuche enger gefasst werden. Auch hier soll Ziel sein, dass die Kulturschaffenden schneller an ihr Geld kommen, weil Entscheidungen schneller getroffen werden können. Dafür gibt es künftig fixe Fristen für die Gesuchstellung. Wer beispielsweise einen Schaden im Zeitraum 1. Februar bis 30. April 2021 anmelden will, muss sein Gesuch bis spätestens 31. Mai beim Kanton einreichen. Für den Folge-Zeitraum Mai bis August 2021 ist der 30. September 2021 das Stichdatum.
Erklärfilm von Suissceulture zu den verschiedenen Corona-Hilfen
Gesuche ab sofort über Online-Formulare
Ein Sonderfall sind allerdings noch die Gesuche für den Zeitraum vom 1. November 2020 bis 31. Januar 2021. Zwar können inzwischen auch wieder Kulturschaffende noch bis zum 28. Februar hier rückwirkend ihre Gesuche einreichen (der Bund hatte hier nachgebessert). Das oben skizzierte vereinfachte Verfahren gilt für diese Monate allerdings noch nicht, da die Gesetzesänderungen erst nach diesem Zeitraum lagen. Das bedeutet hier sind weiter separate Eingaben bei der Ausgleichskasse bzw. Suissculture Sociale erforderlich.
So oder so: Sämtliche Gesuche können ab sofort über verschiedene Online-Formulare auf der Website des Thurgauer Kulturamts eingereicht werden. Hier finden sich auch weitere Informationen zu den Covid-Hilfen samt zahlreicher Erklärungen zu oft gestellten Fragen.
Was deckt die Corona-Ausfallentschädigung ab?
Die Ausfallentschädigung deckt nach Angaben des Kulturamt Thurgau Schäden für annullierte, verschobene oder aufgrund von behördlichen Vorgaben in bloss eingeschränktem Umfang durchgeführte Veranstaltungen und Projekte ab.
Kulturschaffende können auch eine Ausfallentschädigung geltend machen, wenn sie zum Beispiel aufgrund von Planungsunsicherheit keine Programmierung vornehmen konnten beziehungsweise keine Engagements vereinbart wurden. In diesem Fall wird der Schaden aufgrund der Differenz der Einnahmen in den beiden Vergleichsjahren 2018 und 2019 in den jeweiligen Monaten berechnet. Die Ausfallentschädigung deckt höchstens 80 Prozent des finanziellen Schadens.

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