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Corona-Virus: Neue Regeln für Veranstalter

Corona-Virus: Neue Regeln für Veranstalter
Um eine erneute grössere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern und Infektionsketten rechtzeitig zu erkennen, fordert der Kanton jetzt mehr Verantwortungsbewusstsein von Veranstaltern und Publikum. | © Canva/cottonbro

Ab sofort müssen Veranstalter in einem Formular gegenüber dem Kanton bestätigen, dass sie ein Hygiene-Schutzkonzept haben und es auch umsetzen.

Die Corona-Fallzahlen steigen auch im Thurgau wieder leicht an. Aktuell (Stand: 4. August) gibt es 471 bestätigte Fälle. Jedoch wurden seit Anfang Juli nie mehr als acht Neuansteckungen an einem Tag gemeldet. Dennoch führt der Kanton nun weitere Präventionsmassnahmen ein: Bei Kultur-, Sport-, Freizeit- und Unterhaltungsveranstaltungen gelten ab sofort neue Regeln.

In einem ersten Schritt wird von Organisatorinnen und Organisatoren solcher Veranstaltungen eine Erklärung betreffend Vorliegen und Umsetzung eines aktuellen Schutzkonzeptes verlangt. Die Erklärungen werden nach Angabe des Kantons überprüft und bei Bedarf werden weitere Informationen zu den Schutzkonzepten eingeholt. Ziel des Ganzen ist auch, dass die Schutzkonzepte stichprobeweise überprüft und deren Umsetzung vor Ort kontrolliert werden können. Ein entsprechendes Online-Formular kann man auf der Website des Kulturamts einreichen.

Wichtig: Formulare 5 Tage vor der Veranstaltung einreichen

Im Fall von Kulturveranstaltungen müssen diese Formulare bis spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung, wenn möglich elektronisch, an das Departement für Erziehung Kultur (DEK; dek@tg.ch) eingereicht werden.

Die Eigenverantwortung der Veranstalter bleibt aber gleichwohl gross: „Da flächendeckende Kontrollen nicht möglich sind, stehen die Veranstalterinnen und Veranstalter weiterhin in der Pflicht, die nötigen Schutzvorkehrungen primär eigenverantwortlich zu treffen. Auch Politische Gemeinden sowie Schul- und Kirchgemeinden sind gehalten, bei Veranstaltungen, die sie bewilligen oder in ihren Einrichtungen stattfinden, die Umsetzung eines aktuellen Schutzkonzeptes einzufordern“, heisst es in einer Medienmitteilung des Kantons.

Private Veranstaltungen vorerst nicht betroffen

Nicht betroffen von den neuen Regeln sind demnach private Veranstaltungen, die nicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen oder Betrieben stattfinden und deren teilnehmende Personen den Organisatoren bekannt sind, sowie Veranstaltungen mit bis zu 30 Personen.

Herunterladen: Das notwendige Online-Formular für Veranstaltungen gibt es auf der Website des kantonalen Kulturamts.
 

 

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