von Brigitta Hochuli, 16.05.2014
Bauen und Kunstfreiheit kontrovers

Im März hat SP-Kantonsrat Roman Giuliani dem Regierungsrat zum Thema „Kunst und Bau“ Baubewillungspflichten und Kunstfreiheit im Thurgau sieben Fragen gestellt. Jetzt liegt die Antwort vor. Kontrovers argumentiert Kantonsratskollege und Architekt Peter Dransfeld.
Brigitta Hochuli
Philsophisch erörterbar ist die Antwort des Regierungsrats auf Roman Giulianis Frage zur Definition der Thurgauer Kunstfreiheit: Da Kunstfreiheit zu den verfassungsgeschützten Freiheitsrechten gehöre, schütze sie Schaffung, Verbreitung und Darbietung von Kunstwerken der künstlerisch Tätigen, finde allerdings in Konkurrenz zu anderen Grundrechten und Aufgaben des Gemeinwesens ihre Grenzen.
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Zur Baubewilligungspflicht von Projekten mit „Kunst und Bau“-Charakter, schreibt der Regierungsrat: „Nachdem es in bau- und planungsrechtlicher Hinsicht keine Rolle spielt, ob ein bewilligungspflichtiges Vorhaben Kunst darstellt oder eine künstlerische Komponente hat, sind auch die ordentlichen Behörden für den entsprechenden Entscheid zuständig. In aller Regel ist dies die Gemeindebehörde.“
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Vor diesem Hintergrund fragt sich Kantonsrat Giuliani, ob dies nicht die kantonale Verfassung §75, die Bundesverfassung (BV Art. 69, Kultur) und das Staatsziel einer vielfältigen Kulturförderung verletze. Worauf die Regierung auf die philosophische Frage zurückkommt und betont, dass Freiheitsrechte nicht absolut gälten, sondern sich gegenseitig einschränkten. Im übrigen finde sich eine „genügende gesetzliche Grundlage“ für ein Baubewilligungsverfahren in verschiedenen Gesetzen.
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Auf die Kulturförderung geht sie in ihrer Antwort folgendermassen ein: „Bei der Kultur im engeren Sinn, also beim kreativen kulturellen Schaffen (Kunst), gehen Verfassung und Gesetz vom Primat des privaten Tuns aus. Der Staat tritt daher nicht lenkend und prägend, sondern fördernd und allenfalls als Auftraggeber in Erscheinung. Kulturelle Projekte und deren Werte schützt die öffentliche Hand also durch Rahmenbedingungen, welche die Kunstfreiheit und das kulturelle Schaffen begünstigen.“
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Zu unserem Bild: Bei Joseph Kosuths vergoldetem Nietzsche-Zitat am Ittinger Klostergemäuer handelt sich augenfällig um eine Hängung im Sinne von „Kunst und Bau“. Eine formelle Baubewilligung brauchte es dazu aber nicht, nur eine informelle Bewilligung durch die Denkmalpflegen von Kanton und Bund. Hingegen sei für den Scheiterturm von Tadashi Kawamata eine Baubewilligung nach allen Regeln der Kunst nötig gewesen, sagt Markus Landert, Direktor des Kunstmuseums Thurgau, auf Anfrage von thurgaukultur.ch.
Andere Auffassung
Peter Dransfeld, SP-Kantonsratskollege von Roman Giuliani, nimmt wie folgt Stellung zu dessen Einfacher Anfrage: "Trotz meiner persönlichen Wertschätzung teile ich nicht ganz die Auffassungen, die Roman Giuliani hier vertritt oder zumindest suggeriert. Unser Gemeinwesen befindet sich im Einfluss von zahlreichen Interessen, die ihre Berechtigung haben, wenn auch die Prioritäten unterschiedlich gewertet werden. Einzelne Interessen vor alle anderen zu stellen, ist Unsinn. Weder die Landesverteidigung noch der Naturschutz, weder die Gesundheitsvorsorge noch die Wirtschaftsförderung, weder die Landwirtschaft noch die Energiewende geniessen absoluten Vorrang. So ist es Unsinn, die Frage zu stellen, ob Denkmalpflege oder Kunst Vorrang haben. Beide sind wertvolle Güter für unsere Gemeinschaft, beide verdienen unsere Wertschätzung. Geraten nun diese beiden Güter in Konflikt , dann ist es Aufgabe unserer Demokratie, eine Abwägung vorzunehmen, die selbstverständlich nie alle Seiten befriedigen wird. Der Kunst oder der Kultur eine gewisse Freiheit zu gewähren und sie zu fördern, ist richtig, es gibt aber keinen Grund, sie a priori höher zu werten als den Sport, der Bildung oder der Landwirtschaft. Was uns freilich nicht davon abhält, auf demokratischem Weg in einzelnen Fällen klare Prioritäten festzuschreiben. Und was die Vertreter der jeweiligen Interessen nicht davon abhalten soll, ihre besondere Sichtweise selbstbewusst und engagiert zu vertreten. Wer aber suggeriert, es gebe Dinge, für deren Beurteilung Volk oder Parlament zu dumm seien, dem kann ich mich nicht anschliessen." (red)
Die Fragen von Roman Giuliani lesen Sie im Detail hier.
Die Antworten des Regierungsrates lesen Sie bitte im Detail im unten angefügten PDF.

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