von Michael Lünstroth・Redaktionsleiter, 19.01.2026
Wer hat, dem wird gegeben

Jedes Jahr fliessen 2,5 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds in die Denkmalpflege. Davon profitieren auch Milliardäre und Banken. (Lesedauer: ca. 4 Minuten)
Kulturgüter zu pflegen und sich für den Erhalt von Ortsbildern einzusetzen zählt zu den Aufgaben von Kanton und Gemeinden. Dafür nimmt der Staat viel Geld in die Hand. In den Jahren zwischen 2015 und 2024 wurden nach Angaben des Thurgauer Departement für Bau und Umwelt rund 32,6 Millionen Franken an denkmalpflegerische Objekte geleistet.
Ein Grossteil der Summe wurde aus dem kantonalen Lotteriefonds finanziert - insgesamt 23 Millionen Franken. Weitere 5,3 Millionen Franken wurden aus dem Bestand der so genannten „Spezialfinanzierung Denkmalpflege und Archäologie“ genommen. Die wird zu einem Teil ebenfalls aus dem Lotteriefonds geäufnet. Die restlichen 4,3 Millionen Franken kamen vom Bund.
Rechtlich ist das klar geregelt - die Denkmalpflege ist über den Begriff des Natur- und Heimatschutzes in der Thurgauer Lotteriefondsverordnung als einer der gemeinnützigen Bereiche genannt und kann somit mit Geldern aus dem Lotteriefonds finanziert werden. Interessant ist dennoch, wer in den vergangenen Jahren (2018 bis 2023) unter anderem von diesen Mitteln profitiert hat. Zum Beispiel der Unternehmer Peter Spuhler, dessen Vermögen das amerikanische Wirtschaftsmagazin „Forbes“ 2025 auf 4,4 Milliarden US-Dollar geschätzt hat.
Wie ein Milliardär und Banken profitieren
Spuhlers PCS Holding AG erhielt für die Restaurierung des Hauptsitzes, der denkmalgeschützen Villa „Zum Roten Haus“ in Frauenfeld einen Zuschuss von 241’925 Franken. Von der Villa aus steuert der Unternehmer seine Beteiligungen an Stadler Rail, Rieter, Autoneum und weiteren Firmen. Ebenfalls bemerkenswert: Zwei Banken erhielten Geld aus dem Lotteriefonds in Sachen Denkmalpflege. 89’180 Franken erhielt Postfinance, um ein ehemaliges Postgebäude in Frauenfeld zu renovieren. 27’447 Franken gingen an die Credit Suisse. Unter anderem mit dem Geld restaurierte die heute zur UBS gehörende Bank die Fassade ihres unter Schutz stehenden Sitzes in Kreuzlingen.
Alle drei Fälle sind nicht neu. „SonntagsZeitung“ und „Blick“ haben darüber bereits im vergangenen Jahr berichtet und dabei dieselbe Problematik in verschiedenen Kantonen aufgedeckt. Das Thurgauer Departement für Bau und Umwelt hat die Fälle auf Nachfrage von thurgaukultur.ch bestätigt. Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass in allen drei Fällen, die Unternehmen jeweils den grössten Teil der Restaurierungskosten selbst gezahlt haben.
Wie viel Geld Antragsteller aus dem Fördertopf der Denkmalpflege erhalten können, richtet sich vor allem nach der Bedeutung des jeweiligen Objektes. Üblicherweise liegt der Anteil öffentlicher Gelder an den Gesamtkosten an einer Restaurierung zwischen 10 und 20 Prozent. Sie kann laut Gesetz aber „für aufwendige Massnahmen an Bauteilen von besonderer Bedeutung ausnahmsweise auf höchstens 45 Prozent erhöht werden.“
Und doch stellt sich angesichts dieser Beispiele die Frage, ob das noch im Sinne der „Gemeinnützigkeit“ des Lotteriefonds ist, wenn Milliardäre und Banken davon profitieren. Im Kern ging es ja eigentlich darum, vor allem gemeinnützige Zwecke zu ermöglichen. Bräuchte es dafür vielleicht klarere Regeln?
Einen Kommentar zum Thema findest du hier.
Eine Illusion von Gleichheit
Gelder für Milliardäre und Banken während Kulturschaffende um jeden Franken ringen müssen: Warum die Vergabe der Lotteriefondsgelder dringend geändert werden müsste. (Es aber nicht passieren wird.) Weiterlesen.
Es gibt keine Obergrenzen für gewinnorientierte Firmen
Denkbar wäre zum Beispiel ein Eigenleistungsprinzip: Förderbeiträge könnten auf Fälle beschränkt werden, in denen nachgewiesen wird, dass der Eigentümer nicht in der Lage ist, die Sanierung vollumfänglich selbst zu tragen. Oder: Obergrenzen für gewinnorientierte Firmen wären eine andere Möglichkeit, die Gemeinnützigkeit wieder stärker in den Fokus zu rücken.
Beim zuständigen Departement für Bau und Umwelt hält man solche Massnahmen nicht für zielführend. „Mit den Geldern werden Sanierungsarbeiten an bedeutenden Kulturdenkmälern unterstützt, um diese der Nachwelt zu erhalten. Daher spielt es aus unserer Sicht keine Rolle, wer aktuell deren Eigentümer ist und in welchen wirtschaftlichen Verhältnissen sich dieser befindet“, schreibt Karin Enzler, Generalsekretärin des DBU auf Anfrage von thurgaukultur.ch.
Sie verweist zudem darauf, dass „die Überprüfung der Finanzen der Gesuchsstellenden die Verfahren verlängern und einen grossen administrativen Aufwand verursachen“ würden. Dies sei mit dem bestehenden Personal nicht zu bewältigen, es bräuchte dafür zusätzliche Ressourcen, so Enzler. Die DBU-Generalsekretärin erklärt ausserdem, dass „der geltende Modus im Rahmen der Revision des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (TG NHG) nicht in Frage gestellt“ worden sei.

Wer Eigentümer ist, spielt keine Rolle für das Amt
2023 gab es diese Änderung des Gesetzes. Damals wurden die Aufgaben im Bereich Natur, Landschaft und Biodiversität von jenen in Denkmalpflege und Archäologie getrennt. Statt einer gemeinsamen gibt es nun zwei verschiedene Spezialfinanzierungen für die unterschiedlichen Zwecke. Die neue „Spezialfinanzierung Denkmalpflege und Archäologie“ speist sich durch allgemeine Staatsmittel, zweckgebundene Beiträge und Abgeltungen des Bundes sowie aus dem Lotteriefonds.
Wie hoch der Anteil der Lotteriefondsgelder für die Denkmalpflege dabei tatsächlich ist, zeigt der Geschäftsbericht des Kantons Thurgau. Dort sind die Beiträge des Kantons an denkmalpflegerische Massnahmen aufgeführt. In den vergangenen Jahren lagen sie demnach bei 3 Millionen Franken (2022), 2,7 Millionen Franken (2023), 2,8 Millionen Franken (2024). Aus dem Lotteriefonds fliessen jedes Jahr 2,5 Millionen Franken in die „Spezialfinanzierung Denkmalpflege und Archäologie“. Vergleicht man das mit den Ausgaben für denkmalpflegerische Massnahmen, dann ergibt sich an Anteil von 83 bis 93 Prozent aus dem Lotteriefonds.
Fliesst bald noch mehr Geld in den Denkmalschutz?
Ab 2027 könnten zudem zusätzliche Mittel aus dem Lotteriefonds in Denkmalpflege und Archäologie fliessen - für das nächste Kulturkonzept hat das Departement für Bau und Umwelt zusätzliche 450’000 Franken beantragt. Die Gesamtsumme läge dann bei 2,95 Millionen Franken.
Grundsätzlich gilt laut Gesetz: Eigentümer geschützter Objekte haben diese zu erhalten und zu pflegen. Kanton und Gemeinden unterstützen Eigentümer bei dieser Aufgabe. Dazu können Gelder aus der Spezialfinanzierung gesprochen werden. Dabei gehe es vor allem um „Massnahmen, die bei der Erhaltung, Pflege und Restaurierung und historischer Bausubstanz anfallen und die dem Erhalt der wichtigen Bausubstanz dienen“, erklärt das Amt für Denkmalpflege auf Nachfrage.
Die Höhe des Beitrags richte sich demnach „nach der Bedeutung des Objektes oder Projektes und den anrechenbaren Kosten“. Über die Vergabe der Gelder entscheidet das Amt für Denkmalpflege „im 4-Augenprinzip“, heisst es weiter.
Was transparent ist und was nicht
Wer wie viel Geld schliesslich aus dem Topf erhält, bleibt der Öffentlichkeit meistens verborgen. Bekannt wurden die Beiträge im Thurgau an Peter Spuhlers Unternehmen und mehrere Banken nur durch journalistische Recherche wie jener der SonntagsZeitung.
Im Geschäftsbericht des Kantons findet sich lediglich eine statistische Übersicht zu den ausbezahlten Summen nach Empfängergruppen sowie eine Liste der laufenden Restaurierungen mit zugesagten Beiträgen über 25'000 Franken. Das heisst, man kann zwar nachverfolgen, ob eine Privatperson, eine Schulgemeinde oder eine juristische Person (ein Unternehmen oder eine Organisation) Zuschüsse bekommen hat, aber nicht im Detail wie viel jemand erhalten hat und wer genau. Dies sei aus „Datenschutzgründen“ nicht möglich, erklärt das Amt für Denkmalpflege.
Dass es auch trotz Datenschutz transparenter geht, zeigt das kantonale Kulturamt. Auf dem Open-Data-Portal des Kantons werden regelmässig alle gesprochenen Beiträge aus dem Lotteriefonds veröffentlicht.

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