von Michael Lünstroth・Redaktionsleiter, 20.06.2024
Lotteriefondsgelder für privaten Zirkus

77’000 Franken gewährt der Regierungsrat einem Thurgauer Zirkusunternehmen. Das könnte die Debatte über die Verwendung der Lotteriefonds-Mittel neu entfachen. (Lesedauer: ca. 3 Minuten)
Es war nur eine kleine Meldung in den regelmässigen Medienmitteilungen zu den Geschäften des Regierungsrats. Und doch war sie ungewöhnlich: „Der Regierungsrat hat dem Zirkus Stey für technische Erneuerungen und Qualitätsentwicklungen einen Lotteriefondsbeitrag von 77'000 Franken gewährt“, stand in der Mitteilung.
Das Besondere daran: Mit dieser Entscheidung bekommt ein privates Unternehmen Zuschüsse aus öffentlichen Geldern. Gut möglich, dass dies zu neuen Diskussionen führen wird, wozu die Lotteriefonds-Mittel genutzt werden sollen.
Die Stey Attraktionen GmbH als Veranstalterin des Zirkus Stey ist ein traditionelles Zirkusunternehmen mit Sitz in Bonau im Kanton Thurgau. Der Zirkus Stey ist der einzige Thurgauer Zirkus und zählt sich selbst zu den weltweit ältesten Zirkusdynastien. Der Zirkus Stey beschäftigt 32 Angestellte und gibt von Mitte März bis Mitte Oktober in über 30 Städten und Dörfern Gastspiele, hauptsächlich in den Regionen Ostschweiz, Zürich und der Innerschweiz.
Also, Nachfrage bei Philipp Kuhn, dem Leiter des kantonalen Kulturamts. Dort wird der Lotteriefonds verwaltet. Bedeutet diese Entscheidung jetzt, dass künftig auch private Unternehmen aus dem Lotteriefonds gefördert werden? „Nein“, sagt Kuhn, „kommerziell ausgerichtete Unternehmen bleiben im Allgemeinen ausgeschlossen von einer Förderung durch den Lotteriefonds. Es gab und gibt aber immer mal wieder Ausnahmen, sofern von einer Institution wichtige (kulturelle) Leistungen für die Gesellschaft erbracht werden und wenig bis kein Potenzial zur Eigenfinanzierung besteht.“
Tatsächlich hatte der Zirkus Stey bereits 2020 Gelder aus dem Lotteriefonds erhalten. Damals gab es 100’000 Franken für die Anschaffung eines neuen Hauptzeltes. In den vergangenen Jahren gab es immer mal wieder eine Debatte darüber, wofür die Mittel aus den Swisslos-Erlösen verwendet werden sollen. Laut Geschäftsbericht des Kanton Thurgau lagen 2023 rund 55 Millionen Franken im Lotteriefonds.

Nach diesen Regeln werden die Lotteriefondsgelder vergeben
Grundsätzlich gilt: Wie die Swisslos-Gelder eingesetzt werden, entscheiden ausschliesslich die Kantone gemäss ihren Vorgaben. Im Thurgau sind die Regularien zur Vergabe der Mittel aus dem Lotteriefonds in einer Verordnung festgelegt. Demnach werden „die Mittel aus dem Lotteriefonds insbesondere verwendet für:
1. kulturelle Projekte;
2. die Förderung von Kulturschaffenden;
3. die Kulturvermittlung;
4. Dachorganisationen im Kulturbereich;
5. wissenschaftliche Projekte;
6. gemeinnützige Projekte;
7. Jugendaktivitäten;
8. Infrastrukturen im Kulturbereich;
9. Anschaffungen von Kulturgütern;
10. die Kulturstiftung des Kantons Thurgau;
11. den Natur- und Heimatschutz;
12. humanitäre Hilfsaktionen;
13. die Fondsverwaltung."
Kommerzielle Unternehmen sind eigentlich ausgeschlossen
Unter Paragraf 3 heisst es aber auch, dass Beiträge an Vorhaben gewährt werden, die „nicht gewinn-orientiert sind“. Das würde im Prinzip einen kommerziellen Zirkusbetrieb ausschliessen. Weshalb der Zirkus Stey dennoch eine Unterstützung erhält, erklärt Kulturamtsleiter Philipp Kuhn so: „Es ist so, dass Zirkusunternehmen grundsätzlich kommerziell ausgerichtete Unternehmen sind. Im hart umkämpften Unterhaltungs- und Freizeitmarkt wird es für sie jedoch zunehmend schwierig, ihr Publikum zu halten und kostendeckend zu arbeiten. Die Blütezeit der Zirkusse ist vorbei, und doch üben sie bis heute eine besondere Faszination aus und bewahren das einzigartige Kulturgut der Akrobatik und Clownerie.“
Daneben sei noch ein weiteres Argument ausschlaggebend gewesen: „Der Zirkus Stey ist der einzige aus dem Thurgau stammende Zirkus. Er hat eine lange Geschichte, bewahrt ein lange tradiertes Kulturgut und ermöglicht einer breiten Bevölkerung die Teilhabe an der Faszination des Zirkuserlebnisses. Er bringt sein Kulturangebot explizit auch in kleinere Städte und Dörfer und bereichert so das Kulturleben in ländlicheren Regionen und abseits der grossen Kulturzentren“, schreibt Philipp Kuhn auf Nachfrage von thurgaukultur.ch

Entscheidung pro Zirkus nach Abwägung
Natürlich habe man über den Fall im Kulturamt diskutiert und abgewogen. „Schliesslich haben wir aber einstimmig beschlossen, dass das Geschäft dem Regierungsrat zur Förderung vorgelegt werden soll“, so Kuhn weiter. Der Regierungsrat habe dem Gesuch zugestimmt. Das Gremium ist zuständig bei Fördersummen ab 20’000 Franken bis zu einer Million Franken.
Zudem verfasst die kantonale Kulturkommission bei Fördergesuchen ab 200'000 Franken eine Stellungnahme zuhanden des Regierungsrats. Alles darüber hinaus (ab 1 Million jährlich wiederkehrend beziehungsweise 3 Millionen Franken einmalig) liegt in der Zuständigkeit des Kantonsparlaments.
Philipp Kuhn weist auch daraufhin, dass mit der jetzigen Entscheidung keine Vorentscheidung darüber getroffen wurde, „dass nun eine kontinuierliche Förderung erfolgen soll.“
Wie das Geld investiert werden soll
Beim Zirkus Stey dürfte man so oder so erstmal froh sein über die Unterstützung. Was mit den 77’000 Franken aus dem Lotteriefonds geschehen soll, ist klar: „Um den gestiegenen Anforderungen des Publikums an die Programmgestaltung und die showtechnischen Effekte Rechnung zu tragen, hat sich der Zirkus Stey entschieden, unter anderem in die Lichttechnik und Tontechnik zu investieren“, schreibt der Regierungsrat in seiner Medienmitteilung.

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