18.09.2015
Hin zur Mitmach-Kultur
Der Regierungsrat hat das Kulturkonzept des Kantons Thurgau für die Jahre 2016 bis 2018 genehmigt. Zwei neue Entwicklungsziele sind in das vom Departement für Erziehung und Kultur (DEK) umfassend überarbeitete Kulturkonzept verstärkt eingeflossen: die Entwicklung einer Museumsstrategie und der Ausbau von Kulturvermittlungsangeboten.
"Kultur braucht die Bereitschaft, sich mit ihr auseinanderzusetzen"
Mit einer zukunftsweisenden Museumsstrategie wollen sich die kantonalen Museen den Herausforderungen einer sich rasant verändernden Gesellschaft und den damit einhergehenden Ansprüchen an zeitgemässe Museumsbetriebe stellen und ihre Position innerhalb der schweizerischen Museumslandschaft stärken.
"Ein wichtiger Faktor in diesem Prozess ist die kulturelle Teilhabe der Bevölkerung. Kultur braucht die Bereitschaft, sich mit ihr auseinanderzusetzen", sagt Monika Knill, Regierungsrätin und Chefin Departement für Erziehung und Kultur.
Screenshot: Kulturkonzept des Kantons Thurgau.
Zusätzlich wird mit dem Ausbau von Kulturvermittlungsangeboten die Kulturvermittlung im Kanton Thurgau gestärkt, Angebotslücken sollen geschlossen und Institutionen bei der Erarbeitung innovativer Vermittlungsangebote weiterhin unterstützt werden.
Die in den Jahren 2013 bis 2015 lancierten Projekte werden vom Kanton weitergeführt. Die zwei neuen Entwicklungsziele Museumsstrategie und Kulturvermittlung sollen zusätzlich wichtige kulturelle Impulse für die kommenden Jahre setzen.
Von einer nationalen zur universalen Kultur?
Im Vorwort des Berichtes macht sich Annette Schönholzer (jahrelang bei der internationalen Kunstmesse Art Basel engagiert, zuletzt als Director of New Initiatives) Gedanken zu einem möglichen Verlust kultureller Vielfalt und Sichtbarkeit von Kultur in der Schweiz durch eine, durch die voranschreitende Globalisierung angestossene, "universalen Kultur". Zentral sei, Freiräume zu schaffen und Möglichkeiten der Darstellung von Kultur aufzuspüren.
Das Kulturkonzept gibt detailliert Auskunft über die Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Lotteriefonds. Es zeigt auf, wie die Mittel aus Staatsrechnung und Lotteriefonds für kulturelle und gemeinnützige Trägerschaften eingesetzt werden.
Aufschlüsselung der Kosten
Die jährlichen Beiträge aus der Staatsrechnung steigen aufgrund des steigenden Anteils des Kantons Thurgau an den Ostschweizer Kulturlastenausgleich von bisher Fr. 1'866'100 auf Fr. 1'889'600 pro Jahr.
Die jährlich wiederkehrenden Beiträge aus dem Lotteriefonds steigen insbesondere aufgrund der beiden neu gesetzten Entwicklungsziele von bisher Fr. 2'548'500 auf Fr. 2'666'000. Zudem wird der Rahmenkredit für einmalige kulturelle Projekte aufgrund der bisherigen Erfahrungszahlen von 2.3 Mio. auf 3 Mio. Franken erhöht. Ob der Rahmenkredit ausgeschöpft wird, hängt von den Gesuchen an den Lotteriefonds ab und stellt weiterhin nur eine theoretische Grösse dar.
Das Kulturkonzept des Kantons Thurgau
Das Kulturkonzept wurde in Zusammenarbeit mit der Kulturkommission, den Fachrefrentinnen und Fachreferenten des Kulturamtes, den Chefs der kulturellen Ämter, den kantonalen Museen sowie mit der Kulturstiftung des Kantons Thurgau überarbeitet und aktualisiert.
Die Ausrichtung des Konzeptes beruht auf den bisherigen Kulturkonzepten und sieht keine grundsätzlichen Änderungen der Praxis vor.
Das vom DEK erlassene Kulturkonzept gilt vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2018.
Alle Leistungsvereinbarungen mit kulturellen Trägerschaften werden ebenfalls für diese Zeitdauer abgeschlossen.
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Ankäufe und Personalwechsel - thurgaukultur.ch vom 16.04.2015
Kultur so nötig wie Strom - thurgaukultur.ch vom 10.02.2015
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- Kulturpolitik
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