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Künstler müssen keine Kürzungen befürchten

Künstler müssen keine Kürzungen befürchten
Vorerst muss kein Sparschwein geschlachtet werden: Künstlerinnen und Künstler sollen zumindest vom Kanton zugesagte Gelder auch ausbezahlt bekommen. | © Canva/Foto von nosheep--204378

Das kantonale Kulturamt und die Thurgauer Kulturstiftung wollen Kulturschaffende in der Corona-Krise unterstützen. Gesprochene Gelder sollen ausbezahlt werden.

Die Thurgauer Kulturszene will in der Corona-Krise zusammenstehen: Auf Nachfrage von thurgaukultur.ch erklärten sowohl das kantonale Kulturamt als auch die Kulturstiftung, dass einmal gesprochene Beiträge an Künstlerinnen und Künstler in der Regel auch ausbezahlt werden sollen - auch dann, wenn die geplante Veranstaltung wegen der Epidemie ausfallen musste. 

„Wir wollen da mit Kulanz agieren“, sagte Kulturamtsleiterin Martha Monstein. Kürzungen von Beiträgen im Rahmen von Leistungsvereinbarungen seien nicht vorgesehen, auch wenn die in der Leistungsvereinbarung festgehaltenen Leistungen aufgrund des Coronavirus nicht vollumfänglich erbracht werden können, so Monstein. Und: Wer eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton hat, kann den diesjährigen Beitrag bei finanziellen Engpässen vorzeitig einfordern. 

„Wir wollen mit Kulanz agieren.“

Martha Monstein, Leiterin Kulturamt des Kantons Thurgau (Bild: Claudia Koch)

Etwas anders verhält es sich bei einzelnen Projektbeiträgen und einzelnen Veranstaltungen, die aufgrund des Virus’ abgesagt werden mussten. Hier gilt laut Kulturamt: „Die Gesuchstellenden müssen dem Kulturamt eine Schlussabrechnung mit den tatsächlich angefallenen Kosten sowie den zugesagten Unterstützungsbeiträgen zukommen lassen.“ Weise diese Schlussrechnung keinen Einnahmeüberschuss aus, werde der bereits gesprochene Beitrag ausbezahlt beziehungsweise der bereits ausbezahlte Beitrag nicht zurückgefordert.

Auf seiner Internetseite hat das Kulturamt sämtliche Informationen rund um das Thema Coronavirus für Künstlerinnen und Künstler zusammengestellt.

„Grundsätzlich wollen wir die gesprochenen Beiträge im Umlauf halten.“

Stefan Wagner, Beauftragter der Kulturstiftung des Kantons Thurgau (Bild: Ramona Früh)

Auch bei der Kulturstiftung des Kantons Thurgau beobachtet man die Situation genau. „Grundsätzlich verfügen wir nicht über die finanziellen Mittel, um Ausfälle von Kunstschaffenden abzufangen. In Projekten, welche die Kulturstiftung unterstützt, haben wir hingegen Handlungsspielraum“, sagt Stefan Wagner, Beauftragter der Kulturstiftung auf Nachfrage von thurgaukultur.ch Als Beispiel nennt Wagner das abgesagte Festival „tanz:now“: „Wir werden den Kompanien Ausfallhonorare sowie die angefallenen Kosten bezahlen.“ 

Einmal vom Stiftungsrat gesprochene Beiträge sollen aber auch hier nicht zurückgefordert werden: „Grundsätzlich wollen wir also die gesprochenen Beiträge im Umlauf halten. Der Stiftungsrat muss hierzu aber noch einen Beschluss fassen, was voraussichtlich Ende März geschehen wird“, so Wagner. Insgesamt, so der Stiftungsbeauftragte weiter, gebe es bei der Kulturstiftung derzeit nicht viele Projekte, die von einem Ausfall betroffen seien. „Falls doch werden wir diese aber sehr kulant behandeln und die Veranstalter darauf hinweisen Entschädigungen zu entrichten“, erklärte Stefan Wagner. 

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