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Kein Festival nirgends

Kein Festival nirgends
Ein Bild, was es aus diesem Sommer 2020 nicht geben wird. Alle Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 BesucherInnen sind bis Ende August verboten. | © Canva

Das wird ein Sommer ohne Festivals: Der Bundesrat verbietet Grossveranstaltungen bis Ende August. Immerhin: Die Museen und Bibliotheken öffnen ab dem 11. Mai wieder.

Dass es so kommen würde, war klar. Es war nur eine Frage der Zeit bis die Politik auch in der Schweiz die Festivalsaison in diesem Jahr abbläst. Mit den am Mittwoch verkündeten neuen Massnahmen des Bundesrats zur Eindämmung des Coronavirus’ ist klar: Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 BesucherInnen bleiben bis mindestens 31. August 2020 verboten.

Veranstalter von Open Air Frauenfeld (verschoben auf 7. bis 10. Juli 2021), Open Air St. Gallen (verschoben auf 1. bis 4. Juli 2021), Musikfestwochen Winterthur (verschoben auf 11. bis 22. August 2021) und Summer Days Arbon (verschoben auf 3. und 4. September 2021) haben sofort reagiert - und ihre Festivals für dieses Jahr abgesagt. Vielen war klar, dass es so kommen würde, mit der Vorgabe durch die Politik glauben sie sich nun rechtlich auf der sichereren Seite in Bezug auf geschlossene Verträge rund um ihre Festivals.

Das lange Zögern der Veranstalter

Hätten sie sich früher für eine proaktive Absage entschieden, die nicht durch ein Veranstaltungsverbot begründet ist, so die Befürchtung bei vielen Veranstaltern, seien sie dazu verpflichtet den bereits eingegangenen finanziellen Verpflichtungen gegenüber PartnerInnen und Bands in Gänze nachzukommen. Deshalb haben in der Schweiz viele Festivalveranstalter so lange mit der Absage gezögert.

Ein bisschen Hoffnung gibt es für Veranstalter kleinerer Anlässe: Am 27. Mai will der Bundesrat entscheiden, ab wann kleinere Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen wieder möglich sein werden.

Museen und Bibliotheken brauchen Schutzkonzepte

Früher als geplant dürfen hingegen Museen, Bibliotheken und Archive wieder ihre Türen öffnen: Bereits ab dem 11. Mai sperren diese Betriebe auf. Zur Begründung schreibt das BAG in einer Medienmitteilung: „In diesen Einrichtungen können die Abstands- und Hygieneregeln einfach umgesetzt und die Personenströme gut kanalisiert werden.“ Auch Restaurantbesuche für Gruppen von maximal 4 Personen und Familien mit Kindern sollen demnach dann wieder erlaubt sein.

Bedingung für diese Öffnung: Alle Betriebe und Einrichtungen müssen ein so genanntes Schutzkonzept haben, das sich entweder auf ein Branchenkonzept oder auf die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) abstützt. Standard- und Musterschutzkonzepte gibt es hier.

Theater und Kinos öffnen voraussichtlich am 8. Juni wieder

Ziel ist es, das Publikum bestmöglich vor einer Ansteckung zu schützen. Verantwortlich für diese Konzepte sind die jeweiligen Einrichtungen. Die Einhaltung werde von den Kantonen überwacht, schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einer Medienmitteilung.

Weiter gedulden müssen sich die Theater und Kinos. Sie werden nun voraussichtlich in der nächsten Etappe der Lockerung ab dem 8. Juni öffnen dürfen. Der Bundesrat berät Ende Mai darüber. Dann sollen auch Schwimmbäder und Bergbahnen wieder aufsperren dürfen.

Weiterlesen: Ein Sommer ohne Festivals ist blöd. Aber kein Grund, komplett den Mut zu verlieren.

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