19.08.2013
Gutachten: Rechtsanwalt protestiert

In einem Schreiben an die Mitglieder des Grossen Rates des Kantons Thurgau kritisiert ein Thurgauer Rechtsanwalt zwar nicht die Analyse, aber den Lösungsvorschlag des Zürcher Gutachters Peter Galli. Der Rechtsanwalt hatte sich schon im November 2012 und zuvor mit Fragen zur „Umgehung des öffentlichen Beschaffungsrechts“ an den Regierungsrat gewandt.
„Neue Gesetzeswidrigkeiten“
Zum aktuellen Brief betont er, es gehe ihm darum, dass sich alle Mitglieder des Parlaments Gedanken darüber machen könnten, „wie versucht wird, die endlich als rechtswidrig erkannten Bemühungen mit neuen Gesetzwidrigkeiten sogar noch zum krönenenden Abschluss zu bringen“. Letzte Woche hat der Regierungsrat mitgeteilt, dass der bereits baureif geplante Neubau für das Kunstmuseum Thurgau trotz erfolgter Rechtsverletzungen in der bekannten Form erstellt werden solle.
Planungswettbewerb nötig
Im Brief rät der Rechtsanwalt den Thurgauer Kantonsräten, den gutachterlichen „Hauptvorschlag, die bereits erbrachten Leistungen ,einzustampfen‘ “, zu befolgen. Denn nach dem Willen des Gesetzgebers müsse bei öffentlichen Aufträgen der vorliegenden Dimension ein Planungswettbewerb stattfinden. Ein solcher könne nur ohne Vorbelastung durch eine vorhandene Projektidee erreicht werden. Zudem gehöre der Bau und Betrieb eines kantonalen Kunstmuseums unbestreitbar zu den ordentlichen Staatsaufgaben und könne nicht (zu 80 Prozent) aus dem Lotteriefonds bezahlt werden. Der Gutachter skizziere einen Ausweg, der „unzulässig und mit juristischen Sprengminen gespickt ist“. (ho)
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"Thurgauer Zeitung": "Schlussstrich unter die Affäre?"
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