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von Medienmitteilung, 28.02.2023

Kanton stärkt die Talentförderung

Kanton stärkt die Talentförderung
Junge Tanz- und Musiktalente sollen im Thurgau weiter gefördert werden. | © Canva

Bis zu 320’000 Franken in den nächsten vier Jahren erhält der Verband Musikschulen Thurgau aus dem Lotteriefonds. Damit sollen musikalische und tänzerische Talente unterstützt werden. (Lesedauer: ca. 1 Minute)

Der Regierungsrat hat dem Verband Musikschulen Thurgau für die Förderung junger musikalisch und tänzerisch Begabter für die Schuljahre 2023/2024 bis 2026/2027 einen jährlichen Beitrag von maximal 80'000 Franken aus dem Lotteriefonds gewährt. Insgesamt könnten so in den nächsten vier Jahren bis zu 320'000 in die Talentförderung fliessen. Das hat der Kanton Thurgau in einer Medienmitteilung bekannt gegeben.

Gemäss Rahmenkonzept des Regierungsrates für die Begabtenförderung in Sport und Musik vom 26. November 2019 bieten die Sekundarschulen Arbon, Weinfelden und Kreuzlingen – wobei die Sekundarschule Kreuzlingen temporär kein Angebot hat – in Zusammenarbeit mit dem Verband Musikschulen Thurgau ein Förderprogramm Musik beziehungsweise in Weinfelden zusätzlich ein Förderprogramm Tanz an.

Inhalte des Förderprogramms

Das musikalische Förderprogramm besteht aus sechs bis acht Musiklektionen. Weiterführender Musikunterricht findet zudem durch Mitwirkung in einer Band, einem Orchester oder einem Chor sowie durch Teilnahme an Studienwochen und Musikintensivwochen statt.

Das tänzerische Förderprogramm gliedert sich in klassischen Tanz (Ballett) als Hauptfach und in zeitgenössischen Tanz (Modern) in Form von Zusatzfächern. In Klassenstunden werden des Weiteren Grundkenntnisse in Musik- und Tanzgeschichte, Anatomie und Ernährungslehre vermittelt.

Anzahl der Schüler:innen bestimmt die Fördersumme

Die tatsächlichen Beiträge an die Nebenfachstunden richten sich nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler pro Semester im Begabtenförderungsprogramm Musik und Tanz.

Die Beiträge an die Stipendien richten sich nach den tatsächlich ausbezahlten Stipendien für Härtefälle gemäss Stipendienkonzept vom 10. Mai 2012.

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