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von Alex Bänninger, 20.12.2016

Gute Arbeit mit Verbesserungsbedarf

Gute Arbeit mit Verbesserungsbedarf
Alex Bänninger war eine der härtesten Kritiker der Kulturstiftung vor zwei Jahren. Durch die Entscheidungen des Regierungsrats fühlt er sich bestätigt. | © zVg

Am Samstag hat thurgaukultur.ch einen Beitrag von Autor Jochen Kelter zur Debatte um die Kulturstiftung des Kantons veröffentlicht. Der darin kritisierte Alex Bänninger schildert nun seine Sicht der Dinge. Auf eine konkrete Antwort auf den Kelter-Text wollte er auf Nachfrage lieber verzichten. Er ziehe es vor "kurz, sachlich, das Wesentliche auf den Punkt gebracht" zu antworten. 

Von Alex Bänninger

Meiner Kritik an der Kulturstiftung schickte ich stets voraus – und wiederhole es gerne –, sie leiste eine wichtige und gute Arbeit, die aber in einigen Punkten zu verbessern sei. Es geht kurz um Folgendes:

1. Die Förderkriterien müssen klar, widerspruchsfrei und nachvollziehbar formuliert sein. Ist dies nicht der Fall, öffnen sich der willkürlichen Beliebigkeit Tür und Tor. Die Gesuchsteller hängen in der Luft.

2. Die Kulturstiftung muss die Ablehnungen konkret und gesuchsbezogen begründen und auf das Recht zur Beschwerde hinweisen. Allgemein gehaltene Gründe und das Verschweigen des Beschwerderechts widersprechen der konstanten Praxis des Bundesgerichts und der Bundesverwaltungsgerichts.

3. Die Entscheidungskompetenzen des Stiftungsrates und seines Büros müssen sauber und transparent geregelt werden. Das Büro beansprucht weitreichende Befugnisse, denen die Rechtsgrundlage fehlt.

4. Die Stiftung muss die Namen der für die Beurteilung von Gesuchen beigezogenen Experten nennen. Die Praxis der Anonymisierung ist eine unwürdige und Gerüchte nährende Heimlichtuerei.

5. Die Ausstandsregeln für die Stiftungsräte, die eigene Gesuche einreichen, müssen schärfer gefasst werden. Ansonsten bringt die Stiftung den ihr seit Jahren anhaftenden Ruf nicht los, ein Selbstbedienungsladen zu sein.

Diese fünf Forderungen zielen auf eine Förderpraxis, die beim Bundesamt für Kultur und bei der Stiftung Pro Helvetia längst üblich ist. Die Verbesserungen kosten nichts. Der gute Wille gepaart mit Professionalität genügt.

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, weshalb der Kulturstiftung die Bereitschaft fehlt, sich mit den Forderungen sachlich und ruhig zu befassen, sie unvoreingenommen zu prüfen und sich zu bemühen, die Interessen der Kulturschaffenden und Kulturvermittler umsichtiger zu wahren.

Unnötig und befremdlich wirkt es auch, dass sich die Kulturstiftung und ihre Exponenten von der Sachebene entfernen und sich darauf beschränken, neben anderen auch mich persönlich massiv zu verunglimpfen. Wer überzeugende Gegenargument besitzt, kann ihnen vertrauen und souverän darauf verzichten, auf den Mann zu spielen.

Wenn es gilt, die Bedeutung der Kultur zu unterstreichen, wird schnell auf deren Kraft für Denkanstösse, für die Änderung von Sehgewohnheiten und zur Reflexion hingewiesen. Zu Recht. Wird aber umgekehrt von der Kulturseite und ihren Förderern verlangt, über das eigene Tun und Lassen nachzudenken und die Blickrichtung mal anders zu justieren, hagelt es zu Tode beleidigt bittere Vorwürfe.

Wo bleiben Besonnenheit und Vernunft?

An meinen Forderungen halte ich fest. Ich warte auf Persönlichkeiten aus dem Umfeld der Stiftung, die den Verbesserungsbedarf erkennen und besonnen und vernünftig reagieren. Daraus zöge die Kulturstitung den grössten und langristig nachhaltigen Nutzen.

 

Mehr zum Thema: Zu einigen der Forderungen von Alex Bänninger hat der Regierungsrat in seiner Beantwortung der Interpellation seine Sichtweise erklärt. Vor allem zu den Punkten Ausstandsregeln, Rechtsmittelbelehrung und den Grundsätzen der Public Corporate Governance hat er eine andere Auffassung als Bänninger. Alle Infos dazu gibt es hier. Was die Stiftungspräsidentin Claudia Rüegg von der Kritik von Alex Bänninger hält, können Sie hier lesen.

Hinweis: thurgaukultur.ch wird von der Kulturstiftung unterstützt. Die Stiftung ist Aktionärin der thurgau kultur AG

 

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