von Michael Lünstroth・Redaktionsleiter, 28.02.2020
Corona-Virus: Was Veranstalter jetzt wissen müssen
Nachdem der Bundesrat alle Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen wegen des Corona-Virus verboten hat, reagiert jetzt auch der Kanton.
Der Schutz der Bevölkerung habe für den Bundesrat oberste Priorität, deshalb werden per sofort und mindestens bis zum 15. März 2020 alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen verboten. Das erklärte der Bundesrat am Freitag in einer Medienmitteilung. Damit reagiere man auf die jüngste Entwicklung der Coronavirus-Epiedemie und stufe die Situation in der Schweiz nun als «besondere Lage» ein.
Für den Thurgau bedeutet das: Davon betroffen sein könnten hier vor allem einige Fastnachtsveranstaltungen, die für das Wochenende unter anderem in Arbon geplant waren. Dort sind am Freitagnachmittag sämtliche Fasnachtsaktivitäten abgesagt worden. Das teilten die Organisatoren der Arboner Fasnacht auf ihrer Facebook-Seite mit.
Ansonsten sind im Thurgau in den nächsten Wochen keine grösseren Kultur-Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen auf der Agenda. Aber: Auch für kleinere Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen gelten nun besondere Regeln. Hier müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht. Update vom 6. März 2020: Für Anlässe mit mehr als 150 Personen müssen Veranstalter inzwischen ein Gesuch beim Kanton stellen. Alle Infos dazu sind gebündelt auf dieser Internetseite.
Im Thurgau das Amt für Gesundheit (Kantonsärztlicher Dienst) für alle Fragen rund um das Corona-Virus zuständig. Sämtliche Informationen rund um das Virus hat der Kanton auf seiner Internetseite zusammengetragen. Dort findet sich auch ein Faktenblatt, das das kantonale Amt für Gesundheit für die Bevölkerung erstellt hat.
Video: Bundesrat Alain Berset auf einer Medienkonferenz zum Coronavirus (28. Februar 2020)
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