von Michael Lünstroth・Redaktionsleiter, 23.03.2020
Wie Künstlern jetzt geholfen werden soll
Mit 280 Millionen Franken will der Bund der Kulturbranche in der Corona-Krise helfen. Kulturunternehmen, Kulturschaffende und auch Kulturvereine können davon profitieren. Wie genau, das soll jetzt geklärt werden.
Die Zahlen liegen auf dem Tisch: 280 Millionen Franken stellt der Bund bereit, um die Auswirkungen der Corona-Epidemie auf den Kultursektor abzumildern. Das hatte der Bundesrat in einer Medienkonferenz am vergangenen Freitag erklärt. Damit soll „ eine dauerhafte Schädigung der Schweizer Kulturlandschaft verhindert und die kulturelle Vielfalt der Schweiz erhalten“ werden (zu den einzelnen Massnahmen siehe Infokasten am Ende des Textes).
Offen ist im Moment noch, wie genau das Geld verteilt wird und wie Kulturschaffende ihre Gesuche einreichen können. Klar ist aber: Dem kantonalen Kulturamt kommt eine Schlüsselrolle für den Thurgau zu. Dort liegt die Zuständigkeit für die Soforthilfen für Kulturunternehmen im Kanton. Und: Wer in den vergangenen Tagen corona-bedingt eine Veranstaltung absagen oder verschieben musste (egal ob Unternehmen oder Kulturschaffender), kann sich ebenfalls ans Kulturamt Thurgau wenden. Alle Infos rund um das Thema Coronavirus hat das Kulturamt auf seiner Website gebündelt.
Kulturamt oder Suisseculture? Wer sich wohin wenden muss
Aktuell ist das Kulturamt um Leiterin Martha Monstein damit beschäftigt die konkreten Details für die Verteilung der Gelder auszuarbeiten. „Weitere Erläuterungen und offizielle Formulare werden unter dieser Adresse aufgeschaltet. Wir bitten um Geduld“, heisst es auf der Internetseite des Kulturamts derzeit. Auch für Kulturvereine im Laienbereich ist das Kulturamt teilweise zuständig: Vereine ohne übergeordnete Verbandszugehörigkeit, können ihre Gesuche beim Kulturamt einreichen. Alle anderen sollen sich an die für sie zuständigen Verbände wenden.
Kulturschaffende, die Soforthilfen beantragen wollen, müssen sich an Suisseculture Sociale wenden. Auch dort ist man mit der Umsetzung der Massnahmen nun beschäftigt: „Suisseculture Sociale arbeitet in diesen Tagen auf Hochtouren daran, die notwendige Infrastruktur zur Bewältigung des zu erwartenden Ansturms an Gesuchen bereit zu stellen und wird auf www.suisseculturesociale.ch informieren, sobald die Struktur bereit ist, Gesuche entgegen zu nehmen. Dies bezieht sich insbesondere auf die anzuwendenden Kriterien sowie die einzureichenden Unterlagen“, erklärt Suisseculture auf seiner Website.
280 Millionen Franken als erste Tranche
Zu verstehen seien die 280 Millionen Franken zudem als erste Tranche für zwei Monate. Auch das machte der Bundesrat vergangenen Freitag deutlich: Sollte es nötig sein, werde weiteres Geld fliessen. Eine Entscheidung darüber hängt vom weiteren Verlauf der Corona-Pandemie ab.
Die einzelnen Massnahmen im Überblick
Soforthilfen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende: Nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen, zum Beispiel Stiftungen, können rückzahlbare zinslose Darlehen zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten. Kulturschaffende können nicht rückzahlbare Nothilfen zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten beanspruchen, soweit diese nicht über die neue Entschädigung für Erwerbsausfall in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung sichergestellt ist. Die Abwicklung erfolgt über die Kantone (Kulturunternehmen) beziehungsweise über Suisseculture Sociale (Kulturschaffende).
Corona-bedingte Veranstaltungsabsagen: Kulturunternehmen und Kulturschaffende können bei den Kantonen um eine Entschädigung für den mit der corona-bedingten Absage oder der Verschiebung von Veranstaltungen beziehungsweise mit Betriebsschliessungen verbundenen finanziellen Schaden ersuchen. Die Ausfallentschädigung deckt demnach „höchstens 80 Prozent des finanziellen Schadens“. Der Bund trägt dabei die Hälfte der Kosten, welche die Kantone zusprechen.
Laien-Vereine in den Bereichen Musik und Theater können mit einem finanziellen Beitrag für den mit der corona-bedingten Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen verbundenen finanziellen Schaden unterstützt werden.
Quelle: Die Verordnung des Bundes über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor im Wortlaut.
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