03.10.2018
Ausschreibung für Förderbeiträge eröffnet

Der Kanton Thurgau vergibt einmal jährlich Förderbeiträge an Kulturschaffende. Sie haben zum Ziel, professionell tätige Thurgauer Kulturschaffende unmittelbar und personenbezogen zu unterstützen. Im Jahr 2019 werden insgesamt fünf Förderbeiträge à je 25 000 Franken vergeben. Die Ausschreibung läuft ab sofort.
Die Beiträge sollen – im Sinne eines Stipendiums – einen persönlichen und künstlerischen Entwicklungsschritt ermöglichen sowie Freiraum schaffen für eine gezielte Vertiefung oder Erweiterung der künstlerischen Kompetenzen, heisst es in einer Medienmitteilung des Departements für Erziehung und Kultur. Die Förderbeiträge werden demnachan Künstlerinnen und Künstler ausgerichtet, «die durch ihren Leistungsausweis und ihr Potenzial überzeugen und konkrete Zielsetzungen und Pläne für ihre künftige Tätigkeit darlegen können.»
Um einen Förderbeitrag bewerben können sich professionell tätige Kulturschaffende aller Sparten, die ihren gesetzlichen Wohnsitz im Thurgau haben oder einen engen persönlichen Bezug zum Kanton aufweisen (wobei das Bürgerrecht nicht ausschlaggebend ist). In einem zweistufigen Verfahren entscheidet eine Jury bestehend aus den Fachreferentinnen und -referenten des Kulturamts und weiteren zugezogenen Fachpersonen über die einzelnen Anträge. Bei der Vergabe der Beiträge werden verschiedene Sparten berücksichtigt. Die Förderbeiträge werden an einer öffentlichen Veranstaltung im Mai 2019 überreicht.
Weiterlesen im Dossier: Mehr zu allen früheren Preisträgern und den Förderbeiträgen an sich, gibt es auch bei uns gebündelt in einem Themendossier. Und zwar hier.
Hier gibt es die Ausschreibungsunterlagen
Die Ausschreibungsunterlagen können beim Kulturamt des Kantons Thurgau, Grabenstrasse 11, 8510 Frauenfeld, E-Mail: kulturamt@tg.ch , Telefon 058 345 73 73, bezogen oder auf der Homepage www.kulturamt.tg.ch abgerufen werden. Eingabeschluss ist der 31. Januar 2019 (Datum des Poststempels oder des elektronischen Posteingangs). Die Unterlagen sind bei Bewerbungen auf postalischem Weg in fünffacher Ausführung (max. Format A4, keine Originale) einzureichen und werden in der Regel nicht retourniert.
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