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Verschärfte Lockerungsübungen

Verschärfte Lockerungsübungen
Kaum vorstellbar: Aber das könnte ab August wieder zu unserem Leben gehören: Livekonzerte mit bis zu 10'000 ZuschauerInnen. | © Canva

Mehr Zuschauer, mehr Proben und eine Perspektive für Grossveranstaltungen: Der Bundesrat nimmt weitere Corona-Einschränkungen zurück. Was das für die Kultur bedeutet. (Lesedauer: ca. 3 Minuten)

So zögerlich der Bundesrat noch vor Monaten bei der Entscheidung für Corona-Massnahmen war, so forsch geht er jetzt bei der Lockerung dieser Einschränkungen vor: Kaum ein anderes europäisches Land steuert so ehrgeizig, manche sagen auch so riskant, aus der Umklammerung durch die Pandemie. Zum 31. Mai treten weit reichende Öffnungen in Kraft.

So dürfen nun Veranstaltungen mit bis zu 100 (innen) beziehungsweise 300 (aussen) ZuschauerInnen durchgeführt werden, bei so genannten Pilotveranstaltungen sind ab 1.Juni sogar bis zu 1000 BesucherInnen im Freien erlaubt, die Gastronomie darf auch ihre Innenräume öffnen, keine generelle Homeoffice-Pflicht mehr, private Treffen mit bis zu 30 Personen (innen) sind wieder möglich und im Bereich der Laienkultur werden Proben mit bis zu 50 Personen wieder erlaubt.

Mehr Plätze für Kinos, grössere Führungen in Museen

Die nun vorgenommenen Öffnungsschritte seien eine Reaktion auf die verbesserte epidemiologische Lage in der Schweiz, erklärt der Bundesrat in einer Medienmitteilung. Die Inzidenzen sinken schweizweit seit einigen Wochen, aktuell liegt die 14-Tage-Inzidenz bei 141 (Stand: 31. Mai 2021), im April lag sie noch mehr als doppelt so hoch. Auch alle anderen relevanten Kennzahlen sinken.

Wichtig bei den Lockerungen für Theater und Kinos: Sie dürfen ab sofort die Hälfte ihrer Raumkapazität nutzen statt wie bislang nur ein Drittel. Auch die Sommertheater und Open-Air-Kinos im Thurgau dürften davon profitieren: Hier sind ab sofort bis zu 300 ZuschauerInnen zugelassen, ab Juli soll die Begrenzung zudem weiter sinken. In Museen werden jetzt auch Führungen wieder möglich: Maximal 50 Personen (statt bislang nur 15) dürfen hieran nun wieder teilnehmen. Maske und Abstandspflicht gelten aber weiterhin.

Die Lockerungen sind auch eine gute Nachricht für alle Open-Air-Kino-Fans. Bild: zVg

Ab 20. August: Konzerte mit bis zu 10’000 ZuschauerInnen wieder möglich

Aufatmen gibt es auch in der Veranstaltungsbranche: Erstmals kommen Grossveranstaltungen wieder in Sicht und erhalten eine Perspektive. In drei Schritten will der Bundesrat hier öffnen. Zudem spannt er einen finanziellen Schutzschirm, um die Planung von Grossanlässen trotz unvorhersehbarer epidemiologischer Lage , möglich zu machen. Sollten Veranstaltungen dann doch wieder abgesagt werden müssen, könnten Veranstalter entschädigt werden.

Bedingung für eine Entschädigung ist, dass der Kanton den betroffenen Publikumsanlass bewilligt und ihn zusätzlich dem Schutzschirm unterstellt hat. Weitere Bedingungen sind laut Bundesrat unter anderem ein Besucherkreis, der über den Kanton hinausgeht, in dem die Veranstaltung stattfindet sowie die Teilnahme von mindestens 1'000 Personen pro Veranstaltungstag. Die Sache hat allerdings noch einen Haken: Für die Umsetzung muss in den meisten Kantonen noch eine Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Pilotveranstaltungen bereits im Juni zulässig

Sicher hingegen ist: Bereits ab 1. Juni sollen so genannte Pilotveranstaltungen möglich sein. Innen bis zu 600 Zuschauerinnen und draussen bis zu 1000 ZuschauerInnen werden hier zugelassen. Diese Pilotprojekte sollen dazu dienen, „Modelle für eine sichere und praxistaugliche Durchführung von Grossveranstaltungen zu erproben“, heisst es in der entsprechenden Verordnung. Jeder Kanton kann fünf dieser Pilotveranstaltungen im Juni durchführen. Die Bewilligung erfolgt über die Kantone. Nach welchen Kriterien bleibt einigermassen vage.

Ab dem 1. Juli sind dann grundsätzlich wieder Grossveranstaltungen möglich. Die maximale Anzahl Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen liegt dann bei 3'000 Personen. Draussen dagegen können Grossveranstaltungen mit Sitzpflicht und zwei Drittel der Kapazität mit maximal 5000 Personen stattfinden. Für Veranstaltungen im Freien mit Stehplätzen, etwa für Openairs, sind maximal 3000 Personen zugelassen, bei halber Kapazität und mit Maske.

Warum internationale Festivals trotzdem eine Seltenheit bleiben

Ab 20. August sollen wieder Veranstaltungen mit bis zu 10’000 Personen stattfinden dürfen, eine Unterscheidung zwischen Innen- und Aussenräumen soll nicht mehr vorgenommen werden. Eine Übersicht zu den einzelnen Bewilligungskriterien findet sich hier.

Internationale Festivals werden deswegen aber nicht sofort stattfinden können. Die langen Vorlaufzeiten, sowie die internationalen Reisebeschränkungen und Quarantänevorschriften lassen das derzeit kaum zu. Auch deshalb haben die grossen Schweizer Festivals ihre Ausgaben für 2021 bereits abgesagt. Zumindest einen kleinen Lichtblick gibt es: Die Musikfestwochen Winterthur sollen in diesem August wieder stattfinden. Allerdings etwas anders als bislang.

So kennt man die Winterthurer Musikfestwochen. Die gute Nachricht ist: Das Festival soll in diesem Jahr stattfinden. Allerdings nicht so, wie wir es gewohnt sind. Bild: Thomas Gerstendörfer/Musikfestwochen Winterthur

Ein Stück Normalität? Nur für Geimpfte, Genese und negativ Getestete

Wichtig hierbei: Der Einlass an Grossveranstaltungen ist auf vollständig geimpfte, von Covid-19 genesene oder ein negatives Testresultat vorweisende Personen beschränkt. Dabei soll, so der Bundesrat, sobald verfügbar, das Covid-Zertifikat zur Anwendung kommen.

 

Schutzschirm für Grossveranstaltungen

Bund und Kantone beteiligen sich an den ungedeckten Kosten für Veranstaltungen, die aufgrund der epidemiologischen Lage abgesagt oder verschoben werden müssen. Der Veranstalter trägt pro Veranstaltung von den ungedeckten Kosten eine Franchise von 5000 Franken und vom verbleibenden Betrag einen Selbstbehalt von 10 Prozent. Der Bundesrat hat nach der Konsultation Franchise und Selbstbehalt reduziert. Sofern die Kantone die Hälfte der ungedeckten Kosten übernehmen, zahlt der Bund die andere Hälfte. Die Kostenbeteiligung von Bund und Kantonen beträgt pro Veranstaltung höchstens 5 Millionen Franken. Die Regelung gilt für Veranstaltungen zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022. Die Sache hat allerdings noch einen Haken: Für die Umsetzung muss in den meisten Kantonen noch eine Rechtsgrundlage geschaffen werden.

 

Ein FAQ zu allen neuen Massnahmen und Lockerungen hat der Bund hier zusammengestellt.

 



 

 



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