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14.03.2014

Kunstmuseum in Gebrauchsleihe?

Kunstmuseum in Gebrauchsleihe?
Kunstmuseum Thurgau mit Kosuths Nietzsche-Zitat | © Brigitta Hochuli

Wie die „Thurgauer Zeitung“ berichtet, stellt der Anwalt des Grossen Rates, der Zürcher Felix Jost, in seiner Stellungnahme zuhanden des Bundesgerichts fest, dass es sich bei der Nutzung des Kunstmuseums Thurgau durch den Kanton um eine Gebrauchsleihe handle.

Der Entscheid des Bundesgerichts über die hängige Stimmrechtsbeschwerde gegen den Grossratsbeschluss vom 4. Dezember 2013 in Sachen Sanierung des Kunstmuseums steht noch aus. Gemäss TZ hat nun Anwalt Felix Jost im Namen des Grossen Rates Stellung bezogen. Bei der Gratisnutzung des Museums handle es sich um eine sogenannte Gebrauchsleihe, argumentiert er. Deshalb müsse der Kanton die Sanierung bezahlen. Wäre es Miete, so müsste die Stiftung Kartause Ittingen als Vermieterin dafür aufkommen und der Ratsbeschluss wäre hinfällig, schreibt die TZ. Ausserdem seien die Beschwerdeführer nicht legitimiert zu einer Beschwerde. Denn der Regierungsrat habe die Ausgabe formell noch nicht beschlossen.

Mit 66 zu 41 Stimmen hatte der Grosse Rat des Kantons Thurgau den Antrag von Klemenz Somm (glp) auf Streichung des Sanierungskredits von 4,6 Millionen Franken im Voranschlag 2014 abgelehnt. Damit hatte die Regierung freie Hand zur Entnahme von 11,3 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds für den Erweiterungsbau des Kunstmuseums. Dagegen legte am 10. Dezember 2013 eine Gruppe von Stimmbürgern Beschwerde ein. (red)

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