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08.05.2013

Spezialist klärt vergaberechtliche Fragen

Spezialist klärt vergaberechtliche Fragen
Innenraum des bisher geplanten Erweiterungsbaus für das Kunstmuseum Thurgau. | © Harder Spreyermann

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lässt vom Zürcher Rechtsanwalt Peter Galli ein Gutachten zu Fragen der Submission im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau des Kunstmuseums Thurgau erstellen.

Das Kunstmuseum Thurgau auf dem Areal der Kartause Ittingen soll saniert und baulich erweitert werden. Während der Kanton die Sanierung der bereits genutzten Räumlichkeiten selber und auf eigene Kosten durchführen will, soll der Erweiterungsbau durch die Grundeigentümerin, die Stiftung Kartause Ittingen, erstellt werden. Dies teilt der Informationsdienst mit.

Geschäft zurückgezogen

Gemäss bisherigem Finanzierungskonzept war vorgesehen, dass der Kanton der Stiftung einen Beitrag von rund 80 Prozent der Investitionskosten aus dem Lotteriefonds ausrichtet und die neuen Räumlichkeiten dafür entschädigungslos nutzen kann. Nachdem im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen des Budgets 2013 Diskussionen darüber entstanden seien, „ob die Stiftung bei der gewählten Zusammenarbeit mit dem Kanton die Aufträge für den Erweiterungsbau nach den Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen ausschreiben muss“, habe der Regierungsrat das Geschäft zurückgezogen.

Von Standort überzeugt

Sowohl die Stiftung als auch der Regierungsrat seien nach wie vor überzeugt, dass die Realisierung eines Erweiterungsbaus auf dem Areal der Kartause Ittingen unter allen Aspekten die richtige Lösung für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung des Kunstmuseums darstelle. Die weiteren Schritte bezüglich Planung, Projektierung und Ausführung sollten aber auf einer einwandfreien rechtlichen Basis erfolgen.

Bis Ende August

Zu diesem Zweck wird Peter Galli, ein ausgewiesener Experte des öffentlichen Beschaffungsrechts, mit der Erstellung eines Gutachtens zu vergaberechtlichen Fragen beauftragt. Er soll gemäss Mitteilung „die komplexen Fragen klären, wie der Erweiterungsbau rechtskonform und unter Beachtung des öffentlichen Submissionsrechts realisiert werden kann“.

Auf Nachfrage von thurgaukultur.ch präzisiert Regierungspräsidentin Monika Knill in ihrer Funktion als Chefin des Erziehungs- und Kulturdepartements, dass es sich nicht um den bereits geplanten Erweiterungsbau handle. „Das Wörtchen ,der Erweiterungsbau‘ impliziert nicht das bisherige Projekt, hingegen wohl den bisherigen Perimeter.“ Das Gutachten, soll bis Ende August vorliegen.

Kostendach von 30‘000 Franken

Der Regierungsrat habe ein maximales Kostendach von 30'000 Franken festgelegt, erklärt Monika Knill. Das Rechtsgutachten selber werde nicht so viel kosten und von der Komplexität der Beurteilung abhängen. „Wir stellen uns vor, dass je nach künftigen Entscheiden betreffend dem weiteren Vorgehen in einer späteren Phase auch auf den Experten im Sinne einer Beratungsunterstützung zum Beispiel für ein konkretes Wettbewerbsverfahren zurück gegriffen werden kann.“ Das erwähnte Kostendach gelte somit für sämtliche allfällige Leistungen des Experten. Die zu erbringenden Leistungen würden jeweils vorgängig vereinbart. Der Experte sei auf Empfehlung der Fachstelle für das öffentliche Beschaffungswesen des Kantons von kantonaler Seite ausgewählt worden, betont die Regierungspräsidentin.

Regierung im driver‘s seat

Die Regierung sei im „driver‘s seat“, sagt der Präsident der Stiftung Kartause Ittingen, Ständerat Roland Eberle, man sei aber über das Vorgehen im Bild gewesen. Es gehe jetzt darum, das baureife Projekt rechtlich gesehen auf eine saubere Schiene zu bringen und um die Frage, wie die bereits geleisteten Arbeiten künftig miteinbezogen werden könnten. Darüber gebe es unterschiedliche Meinungen. Investiert worden sei bis jetzt eine hohe sechsstellige Summe über 500‘000 Franken. Vom Gutachten erhoffe man sich eine klarere Sachlage.

„Zurzeit gibt es keine Diskussion darüber, dass die Stiftung den Neubau selber finanziert“, betont Roland Eberle. „Das wäre höchstens eine Variante, wenn der ordentliche Weg völlig verunmöglicht würde.“ Man bedauere den Rückzug der Regierung, habe aber Respekt vor politischen Entscheiden. „Wir waren sehr enttäuscht, sind jetzt aber gelassener. Wichtig ist, dass die Stiftung keinen Schaden nimmt.“

(id/ho)

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Grossratsdebatte vom 5. Dezember 2012

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