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07.07.2016

Richtlinien die Kultur betreffend

Richtlinien die Kultur betreffend
Titelbild der „Richtlinien des Regierungsrates des Kantons Thurgau für die Regierungstätigkeit in der Legislaturperiode 2016 bis 2020“ | © tgk (Screenshot)

Aus den „Richtlinien des Regierungsrates des Kantons Thurgau für die Regierungstätigkeit in der Legislaturperiode 2016 bis 2020“ haben wir die kulturellen Ziele des Departements für Erziehung und Kultur (DEK) herausgesucht. Hier der Überblick nach vier Schwerpunkten und im Anhang das Gesamtpapier. (ho)

Spielräume nutzen und erweitern

Der Kanton

- stärkt die Stellung der kantonalen Museen als bedeutende Erlebnis-, Bildungs- und Erfahrungsorte mit einer Museumsstrategie,

- verstärkt die Kooperation im Bodenseeraum und der Ostschweiz im Bereich der Kulturvermittlung und der Naturwissenschaften.

Chancen erkennen und Entwicklungen steuern

Der Kanton

- intensiviert die Begabungs- und Begabtenförderung durch konkrete Angebote,

- fördert die Regionalträgerschaften der Kulturförderung und Kulturpflege und ermöglicht den niederschwelligen Zugang zu Kunst und Kultur für alle.

Ressourcen erhalten und entwickeln

Der Kanton

stärkt die inner- und interkantonale Zusammenarbeit im Bibliotheksbereich,

schafft bedarfsgerechte und zeitgemässe Museumsinfrastrukturen,

- fördert die Kulturangebote als Beitrag für die hohe Lebensqualität,
schützt, erforscht und erschliesst die historischen Plätze, insbesondere des UNESCO-Welterbes der Pfahlbauten, zusammen mit den Gemeinden.

Wissen und Können erschliessen und nutzen

Der Kanton

- stärkt die kantonalen Museen und die Kantonsbibliothek als Orte der Wissensvermittlung und des lebenslangen Lernens,

erweitert die Kulturvermittlungsangebote (kklick.ch, thurgaukultur.ch) bedarfsgerecht.

Kommt vor in diesen Ressorts

  • Kulturpolitik

Kommt vor in diesen Interessen

  • Kulturförderung

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