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13.11.2015

Kulturförderung der Stadt Konstanz

Kulturförderung der Stadt Konstanz
Aufgepasst bei der Wochenplanung! | © www.thurgaukultur.ch

Bewerbungsfrist für den Kulturfonds 2016 der Stadt Konstanz endet am 01. Dezember 2015. Die Höhe des Kulturfördertopfes für 2016 beträgt 50.000 €.

Mit dem Kulturfonds fördert die Stadt Konstanz jedes Jahr freie Kulturprojekte Konstanzer und Kreuzlinger Kulturschaffender. Einsendeschluss für die Förderanträge für Projekte, die 2016 stattfinden sollen, ist der 01. Dezember 2015. Die Höhe des Kulturfördertopfes für 2016 beträgt 50.000 €.


Das Online-Antragsformular für Fördermittel aus dem Kulturfonds steht unter http://www.konstanz.de/kulturzentrum/01635/02669/index.html (zu öffnen mit dem Internet Explorer) zum Ausfüllen und Absenden bereit. Die Richtlinien können dort heruntergeladen oder direkt über das Kulturbüro der Stadt Konstanz bezogen werden. #

Ein Gremium, bestehend aus Vertretern des Gemeinderates, Repräsentanten der freien Kulturszene, des Stadttheaters und des Kulturbüros, wird im Februar 2016 über die Vergabe der Projektmittel entscheiden.


Bitte beachten Sie, dass Kulturförderanträge ab sofort ausschließlich über das neue Onlineverfahren eingereicht werden können. Postalisch eingereichte Anträge werden in Zukunft nicht mehr berücksichtigt.


Weitere Infos beim Kulturbüro Konstanz, Tel. 0049 7531 900-902, www.konstanz.de, kulturbuero@konstanz.de

 

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Ausschreibung «Freies Atelierstipendium»

Bewerbungsdauer: 1. Juli bis Mitte August 2026 über die digitale Gesuchsplattform der Kulturstiftung Thurgau.

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