12.05.2014
Künftig zwei Thurgauer Zentren

Ein neues „Raumkonzept Thurgau“ sieht urbane Räume vor, die unter anderem dank ihrer Bildungs- und Kultureinrichtungen Motoren der wirtschaftlichen Entwicklung sein sollen. Neue Hauptzentren sind Frauenfeld und Kreuzlingen.
Das revidierte Raumplanungsgesetz des Bundes, das auf den 1. Mai 2014 in Kraft gesetzt wurde, verlangt von jedem Kanton, dass er im kantonalen Richtplan festlegt, wie sich der Kanton räumlich entwickeln soll. Dazu dient die kantonale Raumentwicklungsstrategie oder eben das Raumkonzept. Nach den Vorgaben des Bundes hat das Konzept unter anderem aufzuzeigen, wie die erwünschte räumliche Entwicklung des Kantons im Sinne einer nachhaltigen Raumstruktur und einer haushälterischen Bodennutzung aussieht. Ausserdem legt es die zu erwartende kantonale Bevölkerungs- und Beschäftigtenentwicklung fest und trifft Aussagen über die räumliche Verteilung der Entwicklung.
Urban dank Bildungsstätten
Im Raumkonzept Thurgau werden die drei Raumtypen «urbaner Raum», «kompakter Siedlungsraum» sowie «Kulturlandschaft» mit dem Untertyp «Fokus Natur» unterschieden. Die urbanen Räume sind geprägt durch ihre städtischen Funktionen und Qualitäten. Eine hohe Siedlungsqualität ist Voraussetzung für eine erhöhte bauliche Dichte. Das Wohnangebot ist vielfältig und der Flächenbedarf pro Raumnutzer ist reduziert. In wirtschaftlicher Hinsicht wirken die urbanen Räume, auch dank ihrer Bildungseinrichtungen und Innovationsschwerpunkte, als Motoren der wirtschaftlichen Entwicklung. Sie bilden die Arbeitsplatzschwerpunkte im Kanton und verfügen über ein umfassendes und spezialisiertes Versorgungsangebot.
Ländlich mit Verdichtung
Die kompakten Siedlungsräume finden sich entlang der Verkehrsachsen. Sie sind, insbesondere mit dem öffentlichen Verkehr, gut an die urbanen Räume und Zentren angeschlossen. Die Erschliessungsqualität ist Teil ihrer Attraktivität als Wohnstandorte und Arbeitsplatzgebiete für kleine und mittlere Unternehmen. Die Dörfer verfügen über einen eigenständigen Charakter, die Bevölkerung schätzt die ländlichen Wohnqualitäten. Vielfältige Versorgungsangebote und eine Mischung unterschiedlicher Nutzungen beleben die punktuell verdichteten Ortskerne.

Die neue Zentrumsstruktur des Kantons Thurgau sieht die Bildungs- und Kulturstadt Kreuzlingen als einen von zwei Hauptorten vor. (Grafik: zVg)
Die Kulturlandschaft mit ihren typischen Dörfern und Weilern prägt das Bild des Kantons Thurgau. Viele Orte verfügen über wertvolle Ortsbilder. Die Ortskerne fügen sich in die Landschaft ein und in ihnen findet sich auch eine lokale Grundversorgung. Die Orte sind an die regionalen Zentren angebunden. Eine Grunderschliessung mit dem öffentlichen Verkehr ist sichergestellt. Die Kulturlandschaft dient als Produktionsgrundlage der Land- und Forstwirtschaft, als Wohnstandort, als naturnaher Freizeit- und Erholungsraum sowie als Raum mit einer ökologischen Ausgleichs- und Schutzfunktion. Dabei sind die ertragreichen Landwirtschaftsflächen gesichert, die Landwirtschaft kann sich massvoll baulich entwickeln. Die Gebiete mit «Fokus Natur» überlagern die Kulturlandschaft. In diesen Räumen besteht in der landwirtschaftlichen Tätigkeit ein erhöhter Anspruch an die ökologischen Qualitäten der Landschaft.
Gesundheit, Bildung, Kultur
Bei der Zentrenstruktur ergibt sich gegenüber dem heutigen Richtplan eine Fokussierung, indem zwei bisherige kantonale Zentren neu zu Hauptzentren werden und auf die Festlegung der sogenannten «zentralen Orte» künftig verzichtet werden soll. Die bisherigen regionalen Zentren werden vollumfänglich beibehalten. So beinhaltet die Zentrenstruktur neu zwei Hauptzentren (Frauenfeld und Kreuzlingen), vier kantonale Zentren (Arbon, Amriswil, Weinfelden und Romanshorn) sowie sechs regionale Zentren (Aadorf, Sirnach, Bischofszell, Münchwilen, Steckborn und Diessenhofen).
Die beiden Hauptzentren unterscheiden sich hinsichtlich Bevölkerungszahl und Arbeitsplätzen, aber auch hinsichtlich der Anzahl an öffentlichen Infrastrukturen in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Kultur von den anderen Zentren im Kanton Thurgau. Die kantonalen Zentren verfügen alle über mehr als 10‘000 Einwohnerinnen und Einwohner, über mehrere tausend Arbeitsplätze und über öffentliche Strukturen von kantonalem Interesse. Die regionalen Zentren schliesslich weisen Einwohnerzahlen zwischen 3000 und 9000 auf, haben zahlreiche Arbeitsplätze, aber nur wenige öffentliche Infrastrukturen von kantonalem Interesse.
Gedämpftes Szenario
Bei der Ermittlung des künftigen Bauzonenbedarfs ist vom hohen Szenario des Bundesamtes für Statistik im Bereich der Bevölkerungsentwicklung und von einem daran gekoppelten, gedämpften Szenario für die Beschäftigtenentwicklung auszugehen. Vom hohen Szenario beim Bauzonenbedarf wird deshalb ausgegangen, weil der Kanton Thurgau in den vergangenen Jahren einen überdurchschnittlich hohen Bevölkerungszuwachs verzeichnete. Gemäss diesem Szenario verfügt der Thurgau im Jahr 2030 über rund 306‘000 und im Jahr 2040 über rund 324‘000 Einwohnerinnen und Einwohner. (id)
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