14.04.2014
Interreg V: Neue Förderperiode

Interreg, die Gemeinschaftsinitiative zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, steht vor dem Wechsel in eine neue Förderperiode. Die Vorbereitungen für das neue Programm «Interreg V» laufen auf Hochtouren. Es betrifft auch die Kultur. Der Kanton Thurgau gehört zum Programmgebiet «Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein», dessen operationelles Programm für die Periode 2014 – 2020 auf www.interreg.org bis zum 15. Mai für alle Interessierten in der Vernehmlassung ist.
Interreg ist ein Programm, das die Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bezweckt. Es fördert beispielsweise gemeinsame Aktionen von Unternehmen, die Zusammenarbeit öffentlicher Versorgungsunternehmen oder Kooperationen im Bereich Umweltschutz, Bildung, Raumplanung oder KULTUR. Die Schweiz beteiligt sich im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP) an den Programmen.
Region Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein
Der Kanton Thurgau gehört zur Programmregion «Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein». Da die Programmperiode 2007 – 2013 (Interreg IV) am Auslaufen ist, wird zurzeit das Programm für die neue Förderperiode 2014 – 2020 (Interreg V) erarbeitet – in Abstimmung mit allen Programmbeteiligten; das sind die Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St.Gallen, Graubünden, Aargau und Thurgau sowie das Bundesland Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern, das Land Vorarlberg und das Fürstentum Liechtenstein.
Vernehmlassung bis 15. Mai
Der Entwurf des operationellen Programms liegt nun vor. Ebenfalls erarbeitet worden ist ein Umweltbericht, in dem die Umweltauswirkungen des Programms untersucht werden. Die beiden Dokumente können auf der Website des Interreg-Programms «Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein» (www.interreg.org, Rubrik «Aktuelles») eingesehen werden. Dort ist auch ein Rückmeldebogen zu finden, denn alle Interessierten sind bis zum 15. Mai 2014 zur Vernehmlassung eingeladen. (Dienststelle für Aussenbeziehungen des Kantons Thurgau)
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