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15.03.2017

Kultur profitiert von Glücksspiel

Kultur profitiert von Glücksspiel
Jeden Monat verteilt das Kulturamt Geld aus dem Lotteriefonds an kulturelle und gemeinnützige Projekte. Allein im Februar wurden so rund 100 000 Franken verteilt. Die Förderkriterien sind im Kulturkonzept des Kantons festgehalten. | © Michael Lünstroth

Knapp 100 000 Franken wurden im Februar aus dem Lotteriefonds an Kulturprojekte vergeben. Das Geld geht unter anderem an ein Theaterprojekt, ein Konzertprogramm und an eine Oper

Das Kulturamt Thurgau hat im Februar 2017 insgesamt 30 Kulturprojekte mit Kantonsbezug Gelder in Gesamthöhe von 95 239 Franken zugesprochen. Der grösste Anteil geht in diesem Monat an den Solothurner Verein 100 Jahre Landesstreik 2018. Mit 39 363 Franken wird ein Theaterprojekt zu "100 Jahre Landesstreik" mit Aufführungen im Sommer 2018 in Olten unterstützt. Weitere 15 000 Franken erhält der Konzertchor Ostschweiz für sein Konzertprogramm 2017. Eugen Weibel vom Musiktheaterwil bekommt 10 000 Franken für die Opernproduktion "Die Regimentstochter" von Gaetano Donizetti. Die Aufführungen sollen von Januar bis März 2018 stattfinden

7000 Franken erhält die Künstlerin Rachel Lumsden für einen Katalog zu Ausstellungen in der Fondation Fernet Branca, St. Louis (F) und im CentrePasquArt (Biel) Und an das Nachwuchsbandfestival BandXost gehen 7000 Franken für die Neuauflage des Wettbewerbs in diesem Jahr. Mit Beiträgen zwischen 50 und 1000 Franken werden verschiedene Schulprojekte subventioniert.

Wer über die Vergabe der Gelder entscheidet

Aus dem Lotteriefonds werden Beiträge an kulturelle und gemeinnützige Projekte, Investitionsbeiträge für technische Infrastrukturen in öffentlich zugänglichen Veranstaltungsräumen sowie Leistungsvereinbarungen mit kulturellen Trägerschaften finanziert. Der Lotteriefonds wird alimentiert aus dem jährlichen Gewinnanteil des interkantonalen Konkordats Swisslos. Ab Beiträgen von mehr als 200 000 Franken ist die Stellungnahme der Kulturkommission einzuholen. Für alles darunter gilt: Das Kulturamt entscheidet gestützt auf Stellungnahmen von Fachreferentinnen und Fachreferenten über Beiträge bis zu 10 000 Franken, die Chefin des Departementes für Erziehung und Kultur bis 20 000 Franken und der Regierungsrat des Kantons Thurgau über Beiträge über 20 000 Franken (siehe Merkblatt unten). 

Seit diesem Jahr gibt es neue Regeln für die Vergabe. Neu ist unter anderem, dass der Regierungsrat über die Entnahme aus dem Lotteriefonds von einmalig bis 3 Millionen Franken und über die Gewährung von neuen, jährlich wiederkehrenden Beiträgen bis zu 1 Million Franken entscheiden kann. Alles was darüber hinaus geht, liegt dann in der Entscheidung des Kantonsparlaments, also dem Grossen Rat. In diesem Fällen sind dann auch Volksentscheide möglich. 

Von 2016 bis 2018 werden rund 9,7 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds an ganz verschiedene Projekte gezahlt. Kulturelle Projekte machen hier den Grossteil aus, sie erhalten (inklusive der Gelder an die Kulturstiftung) laut Kulturkonzept des Kantons 6,7 Millionen Franken in diesen drei Jahren. (lün) 

Weiterlesen:

Das komplette Kulturkonzept zum Nachlesen gibt es hier: https://kulturamt.tg.ch/public/upload/assets/36327/Kulturkonzept.pdf 

Das Merkblatt für Gesuche an den Lotteriefonds gibt es hier: https://kulturamt.tg.ch/public/upload/assets/36317/2015_Merkblatt_Lotteriefonds.pdf 

 

 

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