11.07.2017
Frisches Geld für Kulturprojekte

Knapp 45 000 Franken wurden im Juni aus dem Lotteriefonds an Kulturprojekte vergeben. Das Geld geht unter anderem an ein Kammermusik-Festival und eine neue Kinder-Reihe
Das Kulturamt Thurgau hat im Juni 2017 rund 45 000 Franken an 20 verschiedene Kulturprojekte mir Kantonsbezug verteilt. Der grösste Einzelanteil - insgesamt 16 000 Franken - geht in diesem Monat an den Gönnerverein Schweizer Klaviertrio für das Kammermusikfestival Bodensee vom 1. bis 3. September. 10 000 Franken bekommen die Uttwiler Meisterkurse für die diesjährige Ausgabe vom 20. bis 27. August.
Weitere 10 000 Franken erhält das spannende Kinder-Kulturvermittlungskonzept "Monty will's wissen". Die in Konstanz lebende Literaturwissenschaftlerin Judith Zwick hat das Projekt erdacht, mittlerweile kooperiert sie aber auch mit der im Thurgau bekannten Puppenspielerin Rahel Wohlgensinger und dem Schauspieler Simon Engeli. Was hinter dem Projekt steht, klingt in der Selbstbeschreibung von Judith Zwick so: "Die Veranstaltungsreihe bietet kluge Unterhaltung für die ganze Familie. "Monty will's wissen" mischt Puppen- und Schauspiel – also Live-Theater mit Filmsequenzen und Interviews, vermittelt Wissen auf humorvolle Weise und stellt Fragen, auf die es keine einfachen Antworten gibt." Ab Herbst 2017 soll die Reihe in Frauenfeld und Kreuzlingen gastieren. Wie das aussehen könnte zeigt das Video:
Weitere Mittel - zwischen 2250 und 75 Franken - aus dem Lotteriefonds gehen in diesem Juni vor allem an Schulen im Thurgau für die Finanzierung von Konzert- Museum- oder Theaterbesuchen
Wer über die Vergabe der Gelder entscheidet
Aus dem Lotteriefonds werden Beiträge an kulturelle und gemeinnützige Projekte, Investitionsbeiträge für technische Infrastrukturen in öffentlich zugänglichen Veranstaltungsräumen sowie Leistungsvereinbarungen mit kulturellen Trägerschaften finanziert. Der Lotteriefonds wird alimentiert aus dem jährlichen Gewinnanteil des interkantonalen Konkordats Swisslos. Ab Beiträgen von mehr als 200 000 Franken ist die Stellungnahme der Kulturkommission einzuholen. Für alles darunter gilt: Das Kulturamt entscheidet gestützt auf Stellungnahmen von Fachreferentinnen und Fachreferenten über Beiträge bis zu 10 000 Franken, die Chefin des Departementes für Erziehung und Kultur bis 20 000 Franken und der Regierungsrat des Kantons Thurgau über Beiträge über 20 000 Franken (siehe Merkblatt unten).
Seit diesem Jahr gibt es neue Regeln für die Vergabe. Neu ist unter anderem, dass der Regierungsrat über die Entnahme aus dem Lotteriefonds von einmalig bis 3 Millionen Franken und über die Gewährung von neuen, jährlich wiederkehrenden Beiträgen bis zu 1 Million Franken entscheiden kann. Alles was darüber hinaus geht, liegt dann in der Entscheidung des Kantonsparlaments, also dem Grossen Rat. In diesem Fällen sind dann auch Volksentscheide möglich.
Von 2016 bis 2018 werden rund 9,7 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds an ganz verschiedene Projekte gezahlt. Kulturelle Projekte machen hier den Grossteil aus, sie erhalten (inklusive der Gelder an die Kulturstiftung) laut Kulturkonzept des Kantons 6,7 Millionen Franken in diesen drei Jahren. (lün)
Weiterlesen:
Das komplette Kulturkonzept zum Nachlesen gibt es hier: https://kulturamt.tg.ch/public/upload/assets/36327/Kulturkonzept.pdf
Das Merkblatt für Gesuche an den Lotteriefonds gibt es hier: https://kulturamt.tg.ch/public/upload/assets/36317/2015_Merkblatt_Lotteriefonds.pdf
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