14.09.2017
222 000 Franken für Kultur

Gute Nachrichten für mehr als 30 Kulturprojekte: Sie erhalten Geld aus dem Lotteriefonds. Der grösste Teil der Summe geht an die Thurgauische Kunstgesellschaft
Im August haben viele Kulturschaffende erfreuliche Post vom Thurgauer Kulturamt bekommen. Darin wurden ihnen Gelder aus dem Lotteriefonds zugesprochen. Insgesamt wurden im August 2017 mehr als 222 000 Franken vergeben. Allein 60 000 Franken gehen an die Thurgauische Kunstgesellschaft für die Publikation zur aktuellen Adolf-Dietrich-Ausstellung im Kunstmuseum Thurgau. 45 000 Franken bekommen die Vereine Schönholzerswilen zur Sanierung der Mehrzweckhalle mit Bühneninfrastruktur in Schönholzerswilen. Auch das weitere Spektrum der begünstigten Projekte ist breit. 17 000 Franken erhält für Schweizerische Gesellschaft für Wildtierbiologie für den neuen Säugetieratlas der Schweiz und Liechtenstein (mehr zu dem Projekt gibt es hier), mit 14 000 Franken wird eine Konzertreihe des Symphonischen Blasorchesters Kreuzlingen gefördert, 10 500 Franken gehen an das Tanznetzwerk Reso und das Sirnacher Cantores Corde bekommen 10 000 Franken für die Konzerte "Missa Saalisburgensis" in Romanshorn und Weinfelden. Weitere Begünstigte sind: Stiftung Typorama (10 000 Franken), Theater- und Konzertgesellschaft Mittelthurgau (10 000 Franken), der Frauen-Bandcontest "Helvetia rockt" (8500 Franken), die Stiftung Schweizerischer Jugendmusikwettbewerb (7500 Franken) und viele weitere Projekte mit Beträgen zwischen 5000 und 100 Franken.
Wer über die Vergabe der Gelder entscheidet
Aus dem Lotteriefonds werden Beiträge an kulturelle und gemeinnützige Projekte, Investitionsbeiträge für technische Infrastrukturen in öffentlich zugänglichen Veranstaltungsräumen sowie Leistungsvereinbarungen mit kulturellen Trägerschaften finanziert. Der Lotteriefonds wird alimentiert aus dem jährlichen Gewinnanteil des interkantonalen Konkordats Swisslos. Ab Beiträgen von mehr als 200 000 Franken ist die Stellungnahme der Kulturkommission einzuholen. Für alles darunter gilt: Das Kulturamt entscheidet gestützt auf Stellungnahmen von Fachreferentinnen und Fachreferenten über Beiträge bis zu 10 000 Franken, die Chefin des Departementes für Erziehung und Kultur bis 20 000 Franken und der Regierungsrat des Kantons Thurgau über Beiträge über 20 000 Franken (siehe Merkblatt unten).
Seit diesem Jahr gibt es neue Regeln für die Vergabe. Neu ist unter anderem, dass der Regierungsrat über die Entnahme aus dem Lotteriefonds von einmalig bis 3 Millionen Franken und über die Gewährung von neuen, jährlich wiederkehrenden Beiträgen bis zu 1 Million Franken entscheiden kann. Alles was darüber hinaus geht, liegt dann in der Entscheidung des Kantonsparlaments, also dem Grossen Rat. In diesem Fällen sind dann auch Volksentscheide möglich.
Von 2016 bis 2018 werden rund 9,7 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds an ganz verschiedene Projekte gezahlt. Kulturelle Projekte machen hier den Grossteil aus, sie erhalten (inklusive der Gelder an die Kulturstiftung) laut Kulturkonzept des Kantons 6,7 Millionen Franken in diesen drei Jahren. (lün)
Weiterlesen:
Das komplette Kulturkonzept zum Nachlesen gibt es hier: https://kulturamt.tg.ch/public/upload/assets/36327/Kulturkonzept.pdf
Das Merkblatt für Gesuche an den Lotteriefonds gibt es hier: https://kulturamt.tg.ch/public/upload/assets/36317/2015_Merkblatt_Lotteriefonds.pdf
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