31.08.2016
Lotteriegesetz angenommen
Nach der Redaktionslesung des Gesetzes betreffend Änderung des Lotteriegesetzes hat der Grosse Rat am 31. August 2016 die Kommissionsfassung des Gesetzes mit 71 Ja- zu 44 Nein-Stimmen unverändert angenommen. Die Nein-Stimmen stammten ausschliesslich aus der SVP-Fraktion, welche die Höhe der Kompetenzeinschränkung als unbefriedigend empfand und eine tiefere Kompetenz für den Regierugsrat gewünscht hätte.
Neu ist gemäss der nun angenommenen Fassung der Gesetzgebungs- und Redaktionskommission unter anderem, dass der Regierungsrat über die Entnahme aus dem Lotteriefonds von einmalig bis 3 Millionen Franken und über die Gewährung von neuen, jährlich wiederkehrenden Beiträgen bis zu 1 Million Franken entscheiden kann. Bei Beiträgen von mehr als 200‘000 Franken ist die Stellungnahme der Kulturkommission oder der Sportkommission einzuholen, soweit der Beitrag ihren Sachbereich betrifft. Weitere Details siehe unten angefügtes pdf. (um/red)
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