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20.05.2016

Knapp für Lotteriegesetz

Knapp für Lotteriegesetz
Was würden Sie mit 127 Millionen Franken tun? Unsere Leser haben geantwortet. Wir dokumentieren alle Ideen in der neuen Ausgabe unserer Kolumne «Die Dinge der Woche». | © pixabay

Der Bericht der Spezialkommission des Grossen Rates zur Vorberatung des Gesetzes über die Änderung des Lotteriegesetzes liegt vor. Die Kommission beantragt dem Grossen Rat, auf die Vorlage nicht einzutreten, befürwortet aber nach zwei Lesungen die Regierungsfassung. Die Gesetzes-Botschaft und den -Entwurf hatte der Regierungsrat dem Grossen Rat im Dezember 2015 unterbreitet. Der Entwurf sieht vor, die Finanzkompetenzen für den Lotterie- und Sportfonds neu zu regeln. Der Regierungsrat soll nur noch über Beiträge bis drei Millionen Franken entscheiden. Die Kompetenz bei grösseren Beiträgen soll beim Grossen Rat liegen, ausserdem sollen solche Beiträge dem fakultativen Referendum unterstellt werden.

Dass eine Änderung des Lotteriegesetzes zur Diskussion steht, hat mit einer inzwischen zurückgezogenen parlamentarischen Initiative vom Juli 2014 im Zusammenhang mit den Museumsbauprojekten in der Kartause Ittingen zu tun. Die bisher unbegrenzte Finanzkompetenz des Regierungsrates bei der Vergabe der Gelder aus dem Lotteriefonds sollte beschränkt werden. Der Regierungsrat versprach daraufhin ein neues Modell mit Einbezug des Grossen Rates und der Kultur- und Sportkommission.

Nicht Eintreten empfohlen und...

Die nun vorliegende Vorlage zur Änderung des Lotteriegesetzes liege bei den Begrenzungen der Finanzkompetenzen mit 3 Millionen Franken bei einmaligen und mit 1 Million Franekn bei jährlich wiederkehrenden Beiträgen im oberen Bereich der in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Beträge, stellt die vorberatende Kommission in ihrem heute veröffentlichten Bericht fest und geht detailliert darauf ein (siehe Anhang). Mit 7 zu 6 Stimmen wurde Nichteintreten beschlossen, was dem Grossen Rat auch so empfohlen wird.

... schliesslich Regierungsfassung zugestimmt

Falls der Grosse Rat trotzdem auf die Vorlage eintreten wolle, empfehlen die nichteintretenswilligen Kommissionsmitglieder, „wären die Beiträge in der Kompetenz des Regierungsrates gegenüber der Vorlage unter Umständen zu senken, zum Beispiel auf 1 Million Franken bei einmaligen und 200‘000 Franken bei jährlich wiederkehrenden Beträgen“. Zu diskutieren wäre auch darüber, was genau aus dem Lotteriefonds unterstützt würde. Andererseits wurde Eintreten in der Kommission aber auch befürwortet und die Höhe der Beiträge in der Kompetenz des Regierungsrates gutgeheissen.

Nach der Detailberatung mit zwei Lesungen stimmte die Kommission der Fassung des Regierungsrates trotz des Nichteintretens-Beschlusses mit 8 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Die Vorlage ergänzte sie mit einer Änderung des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (NHG). (ho)

***

Früherer Beitrag vom Dezember 2015 mit dem Gesetzesentwurf im Anhang

Bericht der Kommission des Grossen Rates zur Vorberatung des Gesetzes über die Änderung des Lotteriegesetzes im folgenden angehängt:

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