10.01.2014
Grossräte erhalten Einsicht
Wie die Parlamentsdienste der Staatskanzlei des Kantons Thurgau mitteilen, hat das Büro des Grossen Rates beschlossen, die Beschwerdeschrift unter dem Titel „Sanierung des bestehenden und Bau eines neuen Kunstmuseums“ vom 10. Dezember 2013 den Mitgliedern des Grossen Rates zuzustellen.
Es opponiere nicht gegen die superprovisorische Verfügung, wonach der Regierungsrat der Stiftung Kar-tause Ittingen keine weiteren Zahlungen im Zusammenhang mit dem geplanten Ersatzbau für ein Kunstmuseum leisten dürfe, heisst es in der Medienmitteilung. Ausserdem habe das Büro eine Fristverlängerung für seine Stellungnahme beim Bundesgericht beantragt. Der vom Büro beauftragte Rechtsanwalt habe den Mehrheitsentscheid des Grossen Rates in der Stellungnahme ans Bundesgericht zu vertreten. „Damit nimmt das Büro seine Verfahrungsleitungskompetenz in Beschwerdesachen, wie sie vom Bundesgericht bereits früher dem Büro zugesprochen wurde, wahr und wird zu gegebener Zeit über den Stand des Verfahrens weiter orientieren.“
Das Thurgauer Kantonsparlament hatte am 4. Dezember 2013 einen Kredit von 4,6 Millionen Franken für die Sanierung des bestehenden Kunstmuseums Thurgau genehmigt. Dies war für den Regierungsrat die Voraussetzung, weitere 11,3 Millionen Franken für einen Erweiterungsbau dem kantonalen Lotteriefonds zu entnehmen. (red)
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