von Rolf Müller, 22.10.2014
Nächstes Kapitel: Bundesgericht
Die Thurgauer Regierung verfügt weiter in Eigenregie über den Lotteriefonds. Im Gegenzug will sie innert Jahresfrist ein neues Ausrichtungsmodell vorlegen. Indirekt Einfluss hat das Bundesgericht.
Rolf Müller
Seit Monaten wartet man im Thurgau auf ein Urteil aus Lausanne. Das Bundesgericht hatte es der Regierung bezüglich der Sanierung und Erweiterung des Thurgauer Kunstmuseums Ende 2013 untersagt, Zahlungen an die Stiftung Kartause Ittingen zu leisten, wo das Museum Mieter ist.
Die Vorgeschichte: Am 4. Dezember 2013 passierte der Sanierungskredit über 4,6 Millionen Franken nach heftiger Kontroverse das Parlament als gebundene Ausgabe. Bei nicht gebundenen Ausgaben ist ab 3 Millionen eine Volksabstimmung zwingend vorgeschrieben. 11,3 weitere Millionen wollte die Regierung an den Erweiterungsbau in Eigenkompetenz aus dem Lotteriefonds sprechen.
Gegen den Grossratsbeschluss legten acht Stimmbürger am 10. Dezember 2013 wegen Umgehung der Volksabstimmung und missbräuchlicher Verwendung von Geldern aus dem Lotteriefonds beim Bundesgericht Beschwerde ein. Seither ist das Geschäft blockiert. Lanciert aber war das Thema, inwiefern die Regierung berechtigt ist, über Gelder aus dem Lotteriefonds beliebig zu verfügen.
Regierung verspricht neues Modell
Im Sommer 2014 reichten vier Kantonsräte aus SVP, BDP, GLP und SP eine parlamentarische Initiative ein, welche die diesbezügliche Finanzkompetenz der Exekutive beschränken wollte. Nach ihrem Willen hätte diese auch beim Lotteriefonds lediglich für einmalige Ausgaben bis 100‘000 Franken autonom entscheiden können, darüber hinaus wäre die Kompetenz beim Grossen Rat gelegen.
Im Parlament stiess das Ansinnen am 22. Oktober 2014 nicht auf ungeteilte Freude. Moniert wurde etwa die Sorge, dass die Kulturförderung bei einer Mitentscheidungsbefugnis des Parlaments zum Politikum verkommen könnte. Die verfassungsmässig garantierte Freiheit der Kunst müsse jedoch gewahrt bleiben. Nachdem der Regierungsrat innert Jahresfrist ein neues Modell zur Ausrichtung von Geldern aus dem Lotteriefonds unter Einbezug des Grossen Rates, der Kultur- sowie der Sportkommission in Aussicht gestellt hatte, zogen die Initianten die Initiative zurück.
Warten auf das Bundesgericht
Das verschafft der Regierung etwas Luft. Bis zum nächsten Kapitel: Dem lange erwarteten Entscheid des Bundesgerichts zur Frage, ob die Kredite für die Sanierung und Erweiterung des Kunstmuseums in einer Volksabstimmung zu sprechen sind – und, eben, inwiefern die Regierung über beliebige Beiträge aus dem Lotterfonds jenseits der sonst geltenden Finanzkompetenzen beschliessen kann.
TZ macht Kommissionspapier öffentlich
Gut getimt zur Grossratssitzung brachte die Thurgauer Zeitung am 22. Oktober 2014 eine Frontgeschichte zu einem nicht öffentlichen Papier der beratenden Kulturkommission. Diese hatte der Regierung im Oktober 2013 eine stärkere Einflussnahme auf das Erweiterungsprojekt empfohlen. In der Debatte am 4. Dezember 2013 soll Regierungsrätin Monika Knill gemäss den Führern der Stimmrechtsbeschwerde kritische Punkte dieses Kommissionsberichts dem Parlament vorenthalten und es damit manipuliert haben, schreibt die TZ.
Umgang mit internen Papieren
Bereits im Januar 2014 verfügte thurgaukultur.ch über Informationen zu Details des Kulturkommissionsberichts. Die Redaktion verzichtete auf eine Veröffentlichung, nachdem Regierungsrätin Monika Knill auf Nachfrage erklärt hatte, die kantonale Kulturkommission sei ein beratendes Organ für das Departement, beziehungsweise den Regierungsrat. Es sei deshalb richtig, dass die Kommission gegenüber dem Hauptadressat - dem Departement für Erziehung und Kultur und damit dem Regierungsrat - kommuniziere und nicht gegen aussen.
„Es gibt verschiedene kantonale Kommissionen, welche so funktionieren. Ihre inhaltliche Arbeit und allfällige Stellungnahmen sind deshalb nicht öffentlich, bzw. dies müsste mit einem konkreten Auftrag im Vorfeld so geklärt und deklariert werden“, so die DEK-Chefin damals wörtlich.
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