21.10.2014
2015 fünf Förderbeiträge für Thurgauer Kulturschaffende

Der Kanton Thurgau vergibt einmal jährlich Förderbeiträge an Kulturschaffende. Sie haben zum Ziel, professionell tätige Thurgauer Kulturschaffende unmittelbar und personenbezogen zu unterstützen. Im Jahr 2015 werden fünf Förderbeiträge à je 25‘000 Franken vergeben.
Die Beiträge sollen – im Sinn eines Stipendiums – einen persönlichen und künstlerischen Entwicklungsschritt ermöglichen sowie Freiraum schaffen für eine gezielte Vertiefung oder Erweiterung der künstlerischen Kompetenzen. Sie werden an Künstlerinnen und Künstler ausgerichtet, die durch ihren Leistungsausweis und ihr Potenzial überzeugen und konkrete Zielsetzungen und Pläne für ihre künftige Tätigkeit darlegen können.
Bezug zum Thurgau massgebend
Um einen Förderbeitrag bewerben können sich professionell tätige Kulturschaffende aller Sparten, die ihren gesetzlichen Wohnsitz im Thurgau haben oder einen engen persönlichen Bezug zum Kanton aufweisen (wobei das Bürgerrecht nicht ausschlaggebend ist).
In einem zweistufigen Verfahren entscheidet eine Jury aus den Fachreferenten des Kulturamts und weiteren zugezogenen Fachpersonen über die einzelnen Anträge. Bei der Vergabe der Beiträge werden verschiedene Sparten berücksichtigt. Die Förderbeiträge werden an einer öffentlichen Veranstaltung im Juni 2015 überreicht.
Bewerben bis 31.1.2015
Eingabeschluss für die Förderbeiträge 2015 ist der 31. Januar 2015 (Datum Poststempels). Die Unterlagen sind in fünffacher Ausführung (max. Format A4, keine Originale) einzureichen. Sie werden in der Regel nicht retourniert.
Die Ausschreibungsunterlagen können beim Kulturamt des Kantons Thurgau, Grabenstrasse 11, 8510 Frauenfeld, kulturamt@tg.ch, 058 345 73 73, bezogen oder online abgerufen werden. (id)
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Download der Ausschreibung und Informationen hier:
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