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15.03.2012

532‘000 Franken für Erweiterung Kunstmuseum Thurgau

532‘000 Franken für Erweiterung Kunstmuseum Thurgau
Auch der Eingangsbereich des Kunstmuseums Thurgau soll erneuert werden. Für die Vorprojektierungskosten kommt die Stiftung Kartause Ittingen auf. | © Brigitta Hochuli

Der Regierungsrat unterstützt die Vorprojektierung neuer Ausstellungsräume in der Kartause Ittingen mit einem Lotteriefondsbeitrag. Die Stiftung übernimmt die Kosten für die Aussenbereiche.

Ende November 2011 lud der Regierungsrat die Stiftung Kartause Ittingen als Eigentümerin der Kartause ein, ein Vorprojekt für einen Erweiterungsbau für das Kunstmuseum auszuarbeiten. Dies, nachdem die im Jahr 2009 vom Regierungsrat für die Museumsentwicklung eingesetzte, breit abgestützte Steuergruppe in ihrem Konzept zum Schluss gekommen war, dass für eine nachhaltige Entwicklung des Kunstmuseums ein Erweiterungsbau unabdingbar sei.

Der Stiftung Kartause Ittingen als Bauherrin hat der Regierungsrat für die Planungskosten und für die Realisation des Erweiterungsbaus substanzielle Mittel aus dem Lotteriefonds in Aussicht gestellt. Dies unter der Bedingung, dass das Vorprojekt überzeuge und die Stiftung selbst zusätzliche Beiträge Dritter sowie Eigenmittel einbringe.

Sanierungskosten über Budget

Inzwischen hat die Stiftung Kartause Ittingen unter Beizug eines Architekturbüros die Projektierungskosten für das Vorprojekt ermittelt. Das Bauprojekt gliedert sich in die beiden Teilprojekte «Nordhof» mit neuen Ausstellungsräumen für das Kunstmuseum und «Westhof» mit einer Neugestaltung der Aussenbereiche vor dem Museum. Der Kanton Thurgau trägt mit dem Lotteriefondsbeitrag die Kosten für das Vorprojekt «Nordhof», während die Stiftung die Kosten für das Vorprojekt «Westhof» übernimmt. Seitens des Kantons ist geplant, in den nächsten Jahren auch die bestehenden Museumsräumlichkeiten zu sanieren. Dieses Sanierungsprojekt hätte koordiniert mit der Realisation eines Erweiterungsbaus zu erfolgen und wird dem Grossen Rat voraussichtlich mit dem Budget 2013 oder 2014 beantragt werden.

Mit der Erarbeitung des Vorprojekts, das bis im Sommer 2012 vorliegen dürfte, werden die Entscheidungsgrundlagen geschaffen, die eine definitive Beurteilung des Bauvorhabens ermöglichen. (id)

 

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