30.06.2016
Lotteriegesetz: erste Lesung
Am Mittwoch war im Grossen Rat des Kantons Thurgau die Änderung des Lotteriegesetzes tranktandiert. Gemäss online Bericht der „Thurgauer Zeitung“ folgte er in erster Lesung knapp dem Vorschlag der Regierung, die bisher unbeschränkte Finanzkompetenz des Regierungsrates auf 3 Millionen Franken für einmalige und auf 1 Million Franken für neue wiederkehrende Beiträge zu begrenzen.
Einen Änderungsantrag von Ueli Fisch (Grünliberale, Ottoberg), der die Finanzkompetenz auf 1 Million, beziehungsweise 200'000 Franken beschränken wollte, wurde mit 59 gegen 57 Stimmen abgelehnt. (red)
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Details zum Vorschlag der Regierung und der Justizkommission hier.
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