19.10.2016
Hier gibt es Geld für die Kultur
Kunstschaffende aufgepasst - ab sofort kann man sich wieder für einen Förderbeitrag beim Kanton Thurgau bewerben. Insgesamt werden 150 000 Franken verteilt. Eine Jury aus Fachreferenten des Kulturamts entscheidet über die Vergabe
"Die Beiträge sollen – im Sinne eines Stipendiums – einen persönlichen und künstlerischen Entwicklungsschritt ermöglichen sowie Freiraum schaffen für eine gezielte Vertiefung oder Erweiterung der künstlerischen Kompetenzen", heisst es in einer Medienmitteilung des Kulturamts. Die Förderbeiträge sollen an Künstler ausgerichtet werden, die durch ihren Leistungsausweis und ihr Potenzial überzeugen und konkrete Zielsetzungen und Pläne für ihre künftige Tätigkeit darlegen können.
Wer kann sich bewerben? Um einen Förderbeitrag bewerben können sich professionell tätige Kulturschaffende aller Sparten, die ihren gesetzlichen Wohnsitz im Thurgau haben oder einen engen persönlichen Bezug zum Kanton aufweisen (wobei das Bürgerrecht nicht ausschlaggebend ist).
In einem zweistufigen Verfahren entscheidet eine Jury aus den Fachreferenten des Kulturamts und weiteren zugezogenen Fachpersonen über die einzelnen Anträge. Bei der Vergabe der Beiträge werden verschiedene Sparten berücksichtigt. Die Förderbeiträge werden an einer öffentlichen Veranstaltung im Mai 2017 überreicht.
Die Ausschreibungsunterlagen können beim Kulturamt des Kantons Thurgau, Grabenstrasse 11, 8510 Frauenfeld, E-Mail: kulturamt@tg.ch, Telefon 058 345 73 73, bezogen oder auf der Homepage www.kulturamt.tg.ch abgerufen werden. Eingabeschluss ist der 31. Januar 2017 (Datum des Poststempels oder des elektronischen Posteingangs). Die Unterlagen sind bei Bewerbungen auf postalischen Weg in fünffacher Ausführung (maximales Format A4, keine Originale) einzureichen und werden in der Regel nicht retourniert. (tgk)
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