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von Brigitta Hochuli, 22.03.2016

Eiersuche und Kinoverbot

Eiersuche und Kinoverbot
Der Osterhase hat im Naturmuseum Thurgau zwölf Eier versteckt, die es zu finden gilt. | © pd

Das Natur- und das Napoleonmuseum Thurgau warten über die Ostertage mit besonderen Aktionen auf. Das Kino bleibt an Karfreitag und Ostersonntag hingegen geschlossen. Warum das so ist.

Brigitta Hochuli

✘ Das Naturmuseum und das Museum für Archäologie Thurgau in Frauenfeld
führen über die Osterfeiertage eine Eiersuche für Kinder und ihre Eltern durch. Wer eines von 12 versteckten Eier aufspürt und das Lösungswort findet, kann einen Büchergutschein gewinnen. Der Eintritt ist frei. Der Wettbewerb läuft von Ostersamstag bis Ostermontag. Über die Feiertage gelten folgende Öffnungszeiten: Ostersamstag und -montag 14 bis 17 Uhr, Ostersonntag 12 bis 17 Uhr, Karfreitag geschlossen.

✘ Der Shop des Napoleonmuseums bietet österliche und frühlingshafte Dekorations- und Geschenkartikel an. Zudem ist das Museum ab Gründonnerstag täglich jeweils von 10 bis 17 Uhr geöffnet. Spezielle Termine und nähere Informationen unter www.napoleonmuseum.tg.ch.

Am Ostersonntag und -montag gibt es im Bistro Louis Napoleon von 9.30 bis 12 Uhr einen Brunch mit Dessertbuffet. Die Kosten für den Brunch betragen 35 Franken. Eine Anmeldung ist erforderlich unter 071 663 33 33 oder info@areneberg.ch.

„Kino gesetzl. verboten“

In seiner Programmvorschau mailte das Frauenfelder Cinema Luna ausdrücklich: „Karfreitag und Ostersonntag: Kino gesetzl. verboten – nur im TG!“. Das Kinoverbot gelte auch noch in anderen Kantonen, präzisiert der programmverantwortliche Christof Stilhard auf Anfrage. „Aber nicht mehr in den umliegenden!“

Das Thurgauer Ruhetagsgesetz stammt aus dem Jahr 1989 und regelt im Paragraf 5 die „unzulässigen Tätigkeiten“. „Arbeiten, Betätigungen oder Veranstaltungen, die durch Lärm oder auf andere Weise die dem jeweiligen Ruhetag angemessene Ruhe ernstlich stören, sind mit Ausnahme der bewilligten Sonntagsverkäufe verboten“, heisst es darin. An den Feier- und Ruhetagen Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag sowie am Weihnachtstag sind unter anderem öffentliche Filmvorführungen verboten. Ausnahmen sind gemäss Paragraf 6 erlaubt, wenn die Vorführungen „dem Charakter der Ruhetage Rechnung tragen. Die aktuelle Version des Gesetzes ist seit 2003 in Kraft, ändert aber am Paragrafen 5 nichts.

Petition fordert Abschaffung

In einer Petition fordert die Junge CVP Thurgau vom Grossen Rat, den zitierten Paragrafen abzuschaffen. Eingereicht wurde sie im Februar dieses Jahres. Christof Stillhard hat dazu an die Fraktionspräsidenten des Grossen Rates Briefe geschrieben. Darin legt er seine Argumente für die Abschaffung des Kinoverbots dar. „Auch wir sind für Ruhetage“, schreibt er. Das Cinema Luna sei neben den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhetagen* immer am Stefanstag, am 31.12. und am 1.1. geschlossen.

Ein Kinoverbot an Pfingstsonntag oder am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag sei aber nicht mehr zeitgemäss, da grosse Teile der Bevölkerung diese Tage nicht als Feiertage wahrnähmen. „Bei schlechtem Wetter sind dies ideale Kinotage, an denen wir wegen des Kinoverbots viel Geld verlieren. Der Hausvermietung und den Filmverleihern müssen wir die Mieten trotzdem zahlen.“ Durch die Öffnung des Kinobetriebs und die Filmvorführungen entstünden für die Bevölkerung keine ruhestörenden Lärmemissionen. Der religiöse Feiertag werde respektiert.

Ob er das Cinema Luna an Karfreitag und Ostersonntag weiterhin geschlossen halten würde, da diese Tage unter die gesetzlichen Ruhetage fallen, will Christof Stillhard nicht beschwören. Eine Änderung von Art 5, Abs. 2 beträfe alle fünf Feiertage gleichermassen. „Am ehesten würden wir Weihnachten und Silvester schliessen, da dann das Interesse an Kinoveranstaltungen wohl am kleinsten ist.“

* Öffentliche Ruhetage sind: die Sonntage; Neujahr, 2. Januar, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Weihnachtstag und 26. Dezember;
1. Mai und 1. August.

 

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