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05.08.2015

Leuchtturm im Kulturangebot

Leuchtturm im Kulturangebot
Unbezahlt und unbezahlbar - Heidi und Ernst Hofstetter wurden für ihr ehrenamtliches Engagement fürs Museum Rosenegg geehrt. (v.l.): Ernst und Heidi Hofstetter mit Stadtpräsident Andreas Netzle. | © Stadtverwaltung Kreuzlingen

Mit der diesjährigen Vergabe des „Prix Kreuzlingen“ ehrt die Stadt Kreuzlingen Heidi und Ernst Hofstetter. „Sie haben das Museum Rosenegg zu einem Leuchtturm im städtischen Kulturangebot gemacht“, sagte Stadtpräsident Andreas Netzle anlässlich der Preisübergabe an der Bundesfeier. 

Seit 2010 vergibt die Stadt Kreuzlingen den „Prix Kreuzlingen“ an Mitbürgerinnen und Mitbürger. Stadtpräsident Andreas Netzle rief alle Preisträgerinnen und Preisträger nochmals in Erinnerung, die sich „mit ihrem ehrenamtlichen, das heisst unbezahlten und auch unbezahlbaren Engagement für die Gemeinschaft und für Kreuzlingen verdient gemacht haben.“ Dafür habe ihnen der Stadtrat im Namen der ganzen Bevölkerung mit der Zuerkennung des „Prix Kreuzlingen“ gedankt.


Unbezahlt und unbezahlbar

„Mit grosser Schaffenskraft, Beharrlichkeit, Ideenreichtum und Phantasie hat Heidi Hofstetter ihren Hundert-Prozent-Job seit 1998 ehrenamtlich ausgeübt“, liess Markus Amstutz das Engagement von Heidi Hofstetter als Präsidentin des ehemaligen Heimatmuseums, als Stiftungsrätin und Museumsleiterin Revue passieren. „Die Rosenegg ist auf Erfolgskurs. Dank der vielen Arbeit, dem einmaligen Engagement, der unendlichen Ausdauer und dem feinen Einfühlungsvermögen hat das Ehepaar Hofstetter der Rosenegg zu dem verholfen was sie nun präsentiert. Heidi und Ernst haben der Rosenegg ihren Stempel aufgedrückt – ihre riesengrosse Leistung verdient die höchste Anerkennung“, sagte Markus Amstutz.

Sichtlich gerührt nahmen im Anschluss Heidi und Ernst Hofstetter den „Prix Kreuzlingen“ von Stadtpräsident Andreas Netzle entgegen. Das Kunstwerk gestaltete die gebürtige Kreuzlinger Künstlerin Jacqueline Senn-Arber.

 

***

Mehr zum Thema:

So könnt's gewesen sein - thurgaukultur.ch vom 18.05.2015

 

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