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13.05.2015

Standort gilt als gegeben

Standort gilt als gegeben
„Denn nur als ästhetisches Phänomen ist das Dasein und die Welt ewig gerechtfertigt“: Joseph Kosuth. Nietzsche-Zitat an der Fassade des Kunstmuseums Thurgau. | © kunstmuseum.ch

Die Thurgauer Regierung hat eine Projektgruppe eingesetzt, die sich mit dem weiteren Vorgehen zum Kunstmuseum Thurgau in der Kartause Ittingen befassen wird. Der Standort in Warth gelte als gegeben.

Nach dem kürzlich ergangenen Bundesgerichtsurteil zum Sanierungs- und Erweiterungsbau des Kunstmuseums Thurgau hat der Regierungsrat nun eine sechsköpfige Projektgruppe unter der Leitung von Paul Roth, Generalsekretär des Departements für Erziehung und Kultur beauftragt, bis Ende 2015 einen Bericht zu erstellen. Darin soll sie die schriftliche Begründung des Bundesgerichtsurteils vom 15. April 2015 analysieren und eine Lagebeurteilung vornehmen.

Sie soll die Dringlichkeit von Sanierung und Erweiterung des Kunstmuseums klären sowie Entwicklungsmöglichkeiten für das Museum aufzeigen. Im Weiteren soll sie die verschiedenen Projektvarianten für die Sanierung und Erweiterung unter Einbezug der denkmalpflegerischen Aspekte sowie verschiedener Finanzierungs- und Trägerschaftsvarianten prüfen.

Schliesslich erwartet der Regierungsrat von der Projektgruppe Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Für die Abklärungen der Projektgruppe gilt der Standort des Kunstmuseums Thurgau in der Kartause Ittingen als gegeben, heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei. (red)

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Bundesgericht heisst Beschwerde gut - thurgaukultur.ch vom 15.04.2015

 

 

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