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von Brigitta Hochuli, 28.11.2013

Volksabstimmung unmöglich - Aufruf zum Boykott?

Volksabstimmung unmöglich - Aufruf zum Boykott?
Ist der Weg das Ziel? Bauplatz für die Erweiterung des Kunstmuseums Thurgau in der Kartause Ittingen. | © Brigitta Hochuli

In Rekordzeit hat die Thurgauer Regierung vor der Budgetsitzung am 4. Dezember zwei Einfache Anfragen beantwortet, die die Kantonsräte Peter Dransfeld (SP) und Urs Martin (SVP) zum Erweiterungsbau des Kunstmuseums am 20. November eingereicht haben. Unter anderem geht daraus hervor, dass eine Volksabstimmung „nicht möglich“ sei. Neu ist, dass die BSA-Architekten bei einer Annahme des Geschäfts einen landesweiten Boykott-Aufruf diskutieren.

Brigitta Hochuli

Von einer Verschleierung der üblichen Kennzahlen beim Erweiterungsbau könne keine Rede sein, schreibt die Regierung unter anderem auf eine Frage von Peter Dransfeld (Kantonsrat SP). Der Präsident der Stiftung Kartause Ittingen als Bauherrin habe der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission des Grossen Rates am 1. November 2013 die Zahlen präsentiert und eingehend erläutert. Dass zudem die Kubikmeterpreise relativ hoch seien, habe auch damit zu tun, dass es sich um einen eher kleineren Gebäudeteil handle, „womit die Kosten immer etwas höher liegen als bei grossen Bauten“.

Zur Sanierung der Altbauten hatte Peter Dransfeld wissen wollen, ob es nötig sei, nach nur 30 Jahren mehr Geld auszugeben, als mancher Neubau koste. Dazu hält die Regierung fest, dass die bisherigen Auftragssummen deutlich unter den gesetzlichen Schwellenwerten lägen und deshalb hätten freihändig vergeben werden können.

Die Summe von 580‘000 Franken für Machbarkeitsstudie und Vorprojekt Neubau kritisierte Kantonsrat Dransfeld in seiner Anfrage als dreimal höher als üblich. Dazu zitiert die Regierung in ihrer Antwort den Stiftungsrat, wonach „keine Honorare ausserhalb der für öffentliche Bauten üblichen Ansätze vereinbart und bezahlt“ worden seien. Zu den neu entstandenen Mehrkosten von 218‘000 Franken betont die Regierung schliesslich, dass es sich um Leistungen handle, die von den Planern „gutgläubig über den Status der Baueingabereife hinaus mit dem Ziel erbracht wurden, das ambitiöse Planungs- und Bauprogramm einhalten zu können“.

Wissen wollte Peter Dransfeld auch, wie man für die Baudurchführung die kompetentesten Archtekten finde könne, wo doch dem Vergabegremium keine anerkannten Baufachleute und eine Mehrheit von Juristen angehöre. Dazu schreibt der Regierungsrat, es würden ein anerkanntes Bau- und Immobilienberatungsunternehmen und zwei schweizweit geachtete Architekten mit beratender Stimme zugezogen.

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Komplizierte juristischen Fragen zum Lotteriefonds, aus dem 11,3 Millionen Franken für den Erweiterungsbau des Kunstmuseums entnommen werden sollen, hatte Kantonsrat Urs Martin (SVP) gestellt. Entsprechend umfangreich fällt die Antwort des Regierungsrates aus. Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung wie auch der zuständigen interkantonalen Kommission bestehe kein Widerspruch zum Bundesgesetz, hält er im Zusammenhang mit der Verwendung von Lotteriegeldern zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen fest. „Das Projekt des Erweiterungsbaus des Kunstmuseums berücksichtigt vielmehr den Ermessensspielraum des Bundesgesetzes und die Praxis anderer Kantone.“

Zur Frage nach den Finanzkompetenzen des Regierungsrats zitiert dieser den „Wegweiser durch die Thurgauer Verfassung“ von Philipp Stähelin, Rainer Gonzenbach und Margrit Walt aus dem Jahr 2007. Danach sei eine Einschränkung der Finanzdelegation (für Gelder aus dem Lotteriefonds an den Regierungsrat, red) 1979 vorgesehen gewesen, habe aber keinen Eingang in den Verfassungstext gefunden. Die geplante Vergabe der Lotteriegelder stütze sich auf § 10 Abs. 2 des Kulturgesetzes.

Nach Meinung von Urs Martin sollte für den Erweiterungsbau das Volk befragt werden. Dabei stützt er sich auf einen Bundesgerichtsentscheid zu einem Beitrag an das Landesmuseum in Zürich. Dazu hält die Antwort auf seine Einfache Anfrage abschliessend fest: „Würde der Regierungsrat den Betrag der obligatorischen Volksabstimmung unterstellen, verstiesse er gegen die verfassungsmässig vorgegebene Zuständigkeitsordnung. Eine Volksabstimmung ist somit im vorliegenden Fall des Erweiterungsbaus nicht möglich.“

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Die beiden Kantonsräte Dransfeld und Martin zeigen sich auf Anfrage mit den Antworten nicht zufrieden. „Wer Kunst und Baukultur einen Dienst erweisen will, öffentliche Gelder effizient einsetzen möchte und Grundsätze von Demokratie und Fairness achtet, kann nur einen Neubeginn als richtigen Weg fürs Kunstmuseum erkennen“, sagt Architekt Peter Dransfeld.

Bei Annahme diskutieren BSA-Architekten erneut

Im übrigen liegt thurgaukultur seit gestern ein Résumé der Debatte vom 21. November im Bund Schweizer Architekten (BSA) Sektion Ostschweiz vor, aus dem hervorgeht, dass bei einer „allenfalls bevorstehenden Ausschreibung der Ausführungsplanung für das Kunstmuseum des Kantons Thurgau“ ein Aufruf zu einem landesweiten Boykott für die Teilnahme als Möglichkeit an einer Monatsversammlung traktandiert werden müsste.

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